Arbeitgeber hinhalten: Bedenkzeit bei mehreren Jobangeboten bekommen

Unternehmen tun es, Bewerber tun es, auch Menschen auf Partnersuche tun es: Jemanden zappeln lassen. Den Arbeitgeber hinhalten – das ist oft unangenehm, kann aber gute Gründe haben. Wenn ein Bewerber mehrere Ässe im Ärmel hat und nicht das erstbeste Angebot annehmen will, muss er wohl oder übel Zeit schinden. Den Arbeitgeber hinhalten – dafür gibt es mehr als einen Weg…

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Arbeitgeber hinhalten nach Jobzusage

Es ist eine Luxussituation. Aber eine, in der man sich unwohl fühlt. Stellen Sie sich vor, Sie haben mehrere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Das erste Jobinterview führen Sie bei einem Unternehmen, das in Ihrer persönlichen Hitliste im Mittelfeld rangiert.

Das Gespräch läuft gut, Ihr Selbstvertrauen ist frisch gestärkt. Kurz nach dem Termin kommt auch schon die Zusage seitens der Firma: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Job!“ Eine tolle Nachricht, über die Sie sich bestimmt freuen – und die Ihnen schmeichelt.

Allerdings würden Sie die anderen Gespräche trotzdem gerne noch wahrnehmen – und erst danach entscheiden. Vielleicht ist ja noch ein besserer Arbeitgeber dabei, und vielleicht erhalten Sie von dem ebenfalls ein Angebot.

Was also tun? Karrieresprung hätte da folgende Vorschläge für Sie…
vgwort

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Arbeitgeber hinhalten: 4 Optionen für Bewerber

  1. Zusage geben

    Auf die Zusage des Unternehmens reagieren Sie… mit Ihrer Zusage. Sie nehmen den Job an und bedanken sich ganz herzlich bei der Personalabteilung des Unternehmens.

    Dann dauert es ein paar Tage, bis der Arbeitsvertrag bei Ihnen eintrifft. Jetzt können Sie weitere Zeit schinden, indem Sie den Arbeitsvertrag bis auf Weiteres liegen lassen. Falls Ihr zweites Vorstellungsgespräch zeitnah terminiert ist, reicht diese Taktik vielleicht schon aus.

    Wenn nicht, dann kündigen Sie den Vertrag noch vor Ihrem Antrittsdatum. Außerdem hätten Sie in der Probezeit noch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen wieder zu kündigen. Meist beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

    Das können Sie alles so machen – sollten Sie aber nur im Notfall tun. Denn mit dieser fuchsschlauen Taktik hinterlassen Sie verbrannte Erde. Ihr neuer alter Arbeitgeber ist über dieses Vorgehen ganz sicher not amused. Wahrscheinlich wird er sogar hochgradig erzürnt sein – nachvollziehbar!

    Eine positive Referenz, einen wertvollen Kontakt oder eine Möglichkeit auf Rückkehr können Sie sich dann abschminken. Die Taktik ist vor allem riskant, wenn die Branche, in der Sie sich bewegen, sehr überschaubar ist. Erstens spricht sich so etwas schnell herum, zweitens ist die Anzahl an potenziellen Arbeitgebern begrenzt.

  2. Wahrheit sagen

    Das ist die ehrlichste Variante. Aber ob es auch die erfolgversprechendste ist?

    Sie rufen im Unternehmen an und teilen ganz höflich mit, dass Sie sich für die Zusage bedanken und auch sehr gerne einschlagen würden. Aber auch, dass Sie noch weitere Vorstellungsgespräche vor der Brust haben und diese gerne wahrnehmen würden. Und dann bitten Sie noch um etwas Bedenkzeit für Ihre Entscheidung. Ein gutes, faires Vorgehen – das sich aber rächen könnte.

    Zum Beispiel dann, wenn die kommenden Jobinterviews mies laufen. Und wenn es letztlich bei dieser einen Zusage bleibt, der Arbeitgeber aber so in seiner Eitelkeit gekränkt ist, dass er sein Angebot zurücknimmt. Dann stehen Sie mit leeren Händen da.

    Denn unterschwellig kommt Ihre Message bei ihm so an:

    Du bist eigentlich nur meine zweite Wahl. Vielleicht auch nur die dritte. Jedenfalls hoffe ich ganz ganz stark, dass ich noch deutlich bessere Angebote einheimsen kann.

    Bei der Wahrheit bleiben – das ist nobel und moralisch, aber strategisch riskant. Sie könnten sich mit der nackten Wahrheit ins eigene Fleisch schneiden.

    Es sei denn, Sie versichern dem Unternehmen glaubhaft, dass Sie Ihre Entscheidung innerlich schon getroffen und keinen anderweitigen Favoriten haben. Sie könnten es zum Beispiel so versuchen:

    Ich fand das Bewerbungsgespräch mit Ihnen wunderbar und freue mich unheimlich über Ihre Zusage! Ihr Unternehmen hat mir von Anfang hervorragend gefallen und ich bin mir sicher, dass wir sehr gut zusammenpassen. Eine Bitte habe ich aber noch: Am Freitag habe ich ein weiteres Vorstellungsgespräch in meinem Kalender, das ich gerne wahrnehmen würde, da der Termin schon seit Wochen feststeht. Eine kurzfristige Absage wäre nicht unbedingt fair. Sobald ich damit durch bin, melde ich mich wieder bei Ihnen. Das ist hoffentlich okay für Sie?

    Schmeicheln bekommt auch Personalern besser, als wenn man mit der Dampfwalze über sie hinwegrollt…

    Generell gibt es natürlich viele Arbeitgeber, die sehr wohl Verständnis dafür haben, wenn Sie einfach um Bedenkzeit bitten.

    Die Variante bietet sich auch an, wenn sie Ihre erste Zusage ohnehin nur als Notnagel sehen und im Zweifel darauf verzichten können. Spielen Sie das am besten mit einem Wenn-dann-Szenario durch: „Wenn ich keine weiteren Angebote bekomme und die erste Zusage auch noch zurückgenommen würde, was dann? Wäre dies eine Katastrophe?“ Ist die Antwort nein, gehen Sie ins Risiko.

  3. Antwort hinauszögern

    Die gute alte Hinhaltetaktik: Sie schinden bei jeder sich bietenden Gelegenheit Zeit. Auf die Zusage des Arbeitgebers melden Sie sich erst Tage später. Mit dem Hinweis, dass Sie verreist oder erkrankt waren.

    Grundsätzlich können Sie sich immer zwei oder drei oder vier oder auch fünf Tage Zeit nehmen, um auf eine Jobzusage zu antworten. Es ist schließlich gut vorstellbar, dass Sie im aktuellen Job alle Hände voll zu tun haben und einfach nicht dazu kommen, Ihren Posteingang zu bearbeiten.

    Manche Arbeitgeber setzen jedoch eine Frist:

    „Wir erwarten Ihre Antwort bis zum TT.MM.JJJ.“

    Bis zum Ablauf der Frist müssen Sie antworten – allerdings nicht zwingend mit einer definitiven Zusage oder Absage.

    Sie könnten zunächst eine technische oder organisatorische Frage zurückmailen (z.B. zu Eintrittstermin, Tarifverträgen oder Weiterbildungsoptionen usw.). Oder sich sich den Vertragsentwurf zur Prüfung zusenden lassen. So gewinnen Sie Zeit.

    Durchtrieben, aber möglich: Sobald sich das Personalbüro bei Ihnen meldet, wo denn der Vertrag bleibt, gaukeln Sie vor, Sie hätten ihn längst unterschrieben und zurückgeschickt. „Der muss unterwegs verloren gegangen sein!“

    Auch Privatangelegenheiten, die keinen vermeintlichen Aufschub dulden, sind gute Ausreden. Ein Notfall in der Familie etwa.

    Ewig lässt sich dieses Spielchen aber nicht fortsetzen. Irgendwann wird die Personalabteilung ungeduldig. Nicht auszuschließen, dass sie zwischenzeitlich umdisponiert und einem anderen, willigeren Bewerber den Vorzug gibt.

    Zudem vermittelt Ihr Zögern und Zaudern eine in der Wirtschaft gänzlich unbeliebte Charaktereigenschaft: Entscheidungsschwäche. Wenn Sie schon jetzt keine Entscheidung treffen können, werden Sie es dann im Job tun?

    Vor allem ist die Hinhaltetaktik eins: Unehrlich. Und spätestens wenn Sie doch noch absagen, durchschaut das Unternehmen Ihre Strategie. Das wird Ihnen keine neuen Freunde oder Fürsprecher bringen.

  4. Absage geben

    Möglichkeit Nummer vier lautet: Absagen!

    Natürlich ist auch dies eine Möglichkeit. Wenn Ihnen das Angebot nicht zusagt, können Sie es auch sofort verwerfen – und sind fortan wieder frei für andere Offerten. Arbeitgeber hinhalten und um Bedenkzeit bitten? Überflüssig.

    Eine sofortige Zusage des Arbeitgebers kann der Bewerber ja auch als Verzweiflung interpretieren: „Da scheint jemand große Probleme zu haben, neue Mitarbeiter zu bekommen und nimmt einfach alle, die er kriegen kann. Woran liegt das? Was stimmt nicht mit ihm?“ Schließlich erwartet man von seinem künftigen Arbeitgeber ja durchaus Sorgfalt und eine gründliche Auslese. Und die beansprucht doch Zeit. Vielleicht ein Hinweis, dem noch mal nachzugehen – durch eine Internet-Recherche beispielsweise.

    Auf der anderen Seite kann das Unternehmen auch einfach sehr überzeugt von Ihnen gewesen sein – dann müssten Sie die Sofort-Zusage als großes Kompliment verstehen. Hier ist also das berühmte Fingerspitzengefühl und Urteilsvermögen gefragt.

    Fest steht nur: Wer keine Lust darauf hat, den Arbeitgeber hinzuhalten, der kann auch einfach absagen.

Arbeitgeber hinhalten: Tipps

Was Sie stets bedenken sollten: Eine mündliche Zusage des Arbeitgebers ist rechtlich wertlos. Erst wenn Sie den unterschriebenen Arbeitsvertrag auf dem Tisch haben und ebenfalls unterschreiben, ist der Deal besiegelt. Der Arbeitgeber hat bis dahin ebenfalls die Möglichkeit, jederzeit wieder von seinem Angebot zurückzutreten.

Und davon wird er mit ungleich höherer Wahrscheinlichkeit Gebrauch machen, wenn er das Gefühl hat, dass Sie ihn hinhalten. Die Hinhaltetaktik ist also riskant.

Und auch auf eine gewährte Bedenkzeit können Sie ihn nicht festnageln. Läuft ihm in der Zwischenzeit ein anderer Bewerber über den Weg, kann ihn der Arbeitgeber einstellen und Ihnen vorziehen. Bei der Bedenkzeit handelt es sich um reine Kulanz ohne rechtlichen Anspruch.

Dies ist aber auch eine Chance für Sie. Bevor der Arbeitsvertrag nicht bei Ihnen eintrifft, können Sie weitere Vorstellungsgespräch wahrnehmen und mit anderen Unternehmen verhandeln. Ohnehin sollten Sie diesen Zwischenzeitraum nutzen, um über die genauen Vertragsmodalitäten zu verhandeln.

Verhandlungsmasse gibt es viel: Gehalt, Urlaubstage, geldwerte Vorteile, Benefits usw. Das hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung – und es nimmt Zeit in Anspruch.

Bleiben Sie aber stets höflich und realistisch – und erpressen Sie den Arbeitgeber in spe nicht nach dem Motto:

Wenn Sie mir dies und das nicht gewähren, nehme ich einen andere Stelle an.

Überheblichkeit überkommt gerne diejenigen, die mehrere Optionen auf dem Tisch haben – oder glauben, diese zu haben.

Grundsätzlich können Sie die Hinhaltetaktik nicht ewig fahren. Irgendwann müssen die Karten auf den Tisch. Das sind Sie auch dem Unternehmen schuldig, das seine Stelle ja irgendwann irgendwie besetzen will und muss.

Und: Je besser Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt sind, desto ehrlicher und offener können sie agieren. Das spräche also für Variante 2, den ehrlichen Anruf.

Beispiel Softwareentwickler: Sie sind auf dem Jobmarkt momentan so begehrt, dass kaum ein Arbeitgeber einen vom Hof jagen wird, wenn er ihm sagt, dass er erst noch andere Bewerbungsgespräche wahrnehmen möchten. Im Gegenteil, die Chancen stehen ganz gut, dass das Unternehmen sein Angebot noch mal erhöht oder andere Benefits offeriert, um ihm die Stelle schmackhaft zu machen.

In Branchen wiederum, in denen es einen Bewerber-Überschuss gibt – zum Beispiel im Medienbereich – könnte diese Strategie nach hinten losgehen. Auch große Unternehmen und Konzerne können aus einem riesigen Fundus an Bewerbern wählen. Diese Parameter beziehen Sie bei Ihrer Entscheidung besser mit ein…

Wenn Unternehmen um Bedenkzeit bitten

Das Phänomen des Hinhaltens läuft natürlich auch in die entgegengesetzte Richtung. Wenn Unternehmen einen Bewerber hinhalten, weil sie ihn nicht verlieren, aber sich noch andere Kandidaten anschauen wollen. Das nennt sich Benching.

Wenn Sie das nicht hinnehmen wollen, fragen Sie sich zwei Wochen nach dem Bewerbungsgespräch höflich nach dem aktuellen Stand. Und stellen Sie Ihre Jobsuche nicht ein, sondern erst dann, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Allerdings kann Benching auch ein gutes Zeichen sein – und darauf hindeuten, dass Sie noch im Rennen sind…

Übersetzt heißt Benching so viel wie „Auf die Ersatzbank setzen“ oder „Auf die lange Bank schieben“. Der Begriff ist auch in Beziehungsfragen geläufig. Im Privaten erfreuen sich Hinhaltetaktiken bekanntlich ebenfalls großer Popularität…

Der altmodische Terminus wäre wohl: Sich jemanden warmhalten. Gemeint ist, den Kontakt mit einem Date oder einem Schwarm aufrecht zu halten.

Man versucht aber nicht, eine Beziehung aufzubauen oder diese zu intensiveren, sondern schreibt allenfalls gelegentliche Nachrichten, um sich immer wieder mal in Erinnerung zu rufen. Ziel: Findet man nichts Besseres, kann man immer noch den oder die auf die lange Bank geschobene zurückgreifen. Das ist Benching.

Warum macht man so etwas? Aus purer Bösartigkeit eher nicht, sondern aus Eigennutz. Ganz einfach. Daneben gibt es noch zahlreiche andere Phänomene, die uns sowohl im Dating-Kontext als auch in der Arbeitswelt begegnen.

Beispiele gefällig? Cushioning, Lovebombing, Zombieing, Gatsbying und natürlich Ghosting

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