Jobprofil: Richter

Richter fällen und sprechen Urteile in Gerichtsverfahren. Sie führen das Verfahren, holen alle relevanten Informationen ein und fällen dann anhand der vorliegenden Sachverhalte, Beweise und Gesetzeslage ein Urteil. Richter verbringen viel Zeit damit, Akten zu sondieren und sich auf eine Verhandlung vorzubereiten. Sie arbeiten allein und selbstständig, haben keine festen Arbeitszeiten und sind der Neutralität verpflichtet. Nur wer ein Jura-Studium erfolgreich absolviert und sich in der Probezeit bewährt, darf vor Gericht dauerhaft die Richterrobe anzulegen.

Richter Beruf

Wer den Beruf des Richters anstrebt, hat es mit einem Jobprofil zu tun, das schon einige Jahrhunderte auf dem Buckel hat. Aus der Mode aber kommt der Beruf nie. Kriminalität und Verbrechen wird es immer geben – und den Bedarf nach Rechtsprechung. Insofern bedarf es fundiert ausgebildeter Juristen auf dem Arbeitsmarkt.

Recht sprechen:

Richter sind der objektiven Rechtsprechung verpflichtet. Dazu ordnen sie die ihnen während eines Gerichtsverfahrens vorgetragenen Sachverhalte und Beweise juristisch ein und leiten daraus ein rechtskonformes Urteil ab. In der Regel sind Richter wegen der Komplexität dieser Aufgabe auf ein juristisches Fachgebiet spezialisiert — auf Familienrecht, Privatrecht oder Strafrecht.

Vorsitz führen:

Bei Gerichtsverhandlungen haben Richter den Vorsitz inne. Sie sind die Instanz, die Urteile fällen kann und sie dann schriftlich begründen muss. Um sich angemessen auf einen Prozess vorzubereiten, verbringt ein Richter viel Zeit mit der Lektüre von Akten. Hier prüft er alle angegebenen Sachverhalte noch einmal juristisch. Das ist oftmals eine sehr kleinteilige Arbeit, die viel Geduld und Durchhaltevermögen erfordert. Je nach Größe des Dezernats hat ein Richter 500 bis 600 Akten pro Jahr zu bearbeiten.

Akten auswerten:

Die juristische Fein- und Detailarbeit kostet viel Zeit. Dienst nach Vorschrift ist für Richter ein Fremdwort, Überstunden dagegen Alltag. Hinzu kommen noch weitere Aufgaben. Zum Beispiel hören Richter die streitenden Parteien vorher persönlich an, vernehmen Zeugen, befragen Experten und beraten sich im Richterkollegium.

Vorteile und Nachteile als Richter

In kaum einem Beruf spürt man Macht so deutlich wie als Richter. Richter haben eine wichtige, verantwortungsvolle Position inne. Ihr Beruf ist anspruchsvoll, fordernd und überdies sehr abwechslungsreich, da man es ständig mit neuen Fällen und anderen Menschen zu tun hat. Die Verdienstmöglichkeiten sind gut, das gesellschaftliche Prestige über jeden Zweifel erhaben.

Andererseits kann man als Jurist in internationalen Großkanzleien besser verdienen. Auch die personelle und technische Ausstattung der Justizbehörden sorgt regelmäßig für Frustration bei vielen Richtern.

Fähigkeiten

Diese Fähigkeiten und Kompetenzen bringen gute Richter mit:

  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Analytische Denkweise
  • Sorgfalt und Genauigkeit
  • Entscheidungsfreude
  • Integrität
  • Ausdrucksweise und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Selbstbewusstes Auftreten
  • Selbstdisziplin
  • Zeitmanagement
  • Durchhaltevermögen und Geduld

Richter Gehalt

Das Einkommen von Richtern ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Sie genießen den Beamtenstatus und sind in der Verdienstgruppe R mit den Besoldungsgruppen R1 bis R10 angesiedelt. In der Bundesbesoldungsordnung und der jeweiligen Landesbesoldungsordnung ist festgelegt, welche Position in welche Besoldungsgruppe fällt.

Richterinnen und Richter am Amtsgericht, Land-, Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht gehören der Besoldungsgruppe R1 an. Sie steigen je nach Bundesland mit einem Gehalt zwischen 4.300 Euro und 4.850 Euro brutto im Monat ein. In der höchsten Stufe verdienen sie 6.700 Euro bis 7.300 Euro.

Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden der höchsten Besoldungsgruppe R10 zugeordnet. Ihre Besoldung beträgt 14.808,25 Euro brutto im Monat.

Jobs als Richter für Sie:

Richter werden

Voraussetzung, um als Richter arbeiten zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft, der Abschluss eines Jurastudiums sowie die „Befähigung zum Richteramt“. Diese wird in der Regel durch zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamen mit der Mindestnote „vollbefriedigend“ erlangt. Die Kriterien sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Jurastudium:

Die Regelstudienzeit des Jurastudiums beträgt neun Semester. Das Studium unterteilt sich in vier Semester Grundstudium und fünf Semester Hauptstudium. An vielen Hochschulen ist die Zulassung durch einen Numerus Clausus beschränkt. Das Jura-Studium gilt als anspruchsvoll, ungefähr jeder Vierte bricht es vorzeitig ab.

Grundstudium:

Die Inhalte des Grundstudiums decken in jedem Jurastudium die Pflichtfächer Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht ab. Darüber hinaus beschäftigen sich Jurastudierende während ihres Studiums mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Grundgesetz und Grundrechten, Zivilprozessordnung und Zivilprozessrecht, Erbrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht. Das Grundstudium endet mit einer Zwischenprüfung, die aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht.

Hauptstudium:

Mögliche Schwerpunkte im Hauptstudium können zum Beispiel Europäisches Recht, Medienrecht, Umweltrecht, Wettbewerbsrecht, Kultur- und Kirchenrecht oder Grundlagen des Rechts sein. Insgesamt gibt es bundesweit mehr als 300 Schwerpunktbereiche. Das Hauptstudium endet mit der ersten Juristischen Prüfung. Sie umfasst eine Pflichtfachprüfung und eine Schwerpunktbereichsprüfung. Die Pflichtfachprüfung fragt Inhalte des Grundstudiums ab, während die Schwerpunktbereichsprüfung Kenntnisse im gewählten Schwerpunkt des Hauptstudiums abfragt.

Rechtsreferendariat:

An das Studium schließt sich eine zweijährige Praxisphase an, das sogenannte Rechtsreferendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen endet. Während des Referendariats nehmen Berufsanwärter an Lehrveranstaltungen teil. Parallel dazu sammeln sie Praxiserfahrung in unterschiedlichen juristischen Bereichen. Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Stationen:

  1. Zivilstation: Bei einem Amts- oder Landgericht
  2. Strafstation: Bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht
  3. Verwaltungsstation: Bei einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde
  4. Anwaltsstation: In einer Anwaltskanzlei
  5. Wahlstation

Ernennung:

Damit ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Die ausgebildeten Juristen arbeiten nach diesen Stationen bis zu fünf Jahren als Richter auf Probe. Nach dieser Phase können sie als Richter auf Lebenszeit berufen werden.

Richter Jobs

Richter sind Beamte und bekleiden das Richteramt in sämtlichen Gerichtszweigen:

  • Ordentliche Gerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Finanzgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Bundespatentgericht
  • Truppendienstgerichte
  • Bundesverfassungsgericht

Insgesamt gibt es in Deutschland nach Angaben des Bundesamts für Justiz rund 21.940 Richterinnen und Richter (Stand: 22. September 2022). Davon sind 47,48 Prozent Frauen. Die meisten sind an ordentlichen Gerichten (ca. 15.970), Verwaltungsgerichten (ca. 2.400) und Sozialgerichten (ca. 1.900) tätig. Am Bundesverfassungsgericht sprechen hingegen 16 Richter Recht, an den Truppendienstgerichten sogar nur 13.

Karriere

Richter haben die Möglichkeit, sich nach und nach in der Hierarchie der Gerichte nach oben zu arbeiten. Nach dem Einstieg bei einem Amtsgericht kann der Weg zum nächst höher angesiedelten Landgericht und von dort zum Oberlandesgericht führen.

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