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Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die so viele Klischees im Umlauf sind, wie über Rechtsanwälte. Dieses zum Beispiel: Rechtsanwälte, das sind die Anzugträger mit dem schwarzen Aktenköfferchen, die die Reichen vertreten und viel Geld scheffeln. Nichts für Ungut, aber dieser Mythos gehört ins Reich der Phantasie.
Tatsächlich gehört der Beruf zu den sehr abwechslungsreichen Jobprofilen, aber dennoch ist er in der Realität weit weniger glamourös, als es die Medien oder einschlägigen Fernsehserien glauben machen wollen. Es gibt einige, die es in die High Society schaffen, aber weit mehr Juristen leben ein gut bürgerliches Leben.
Mythos Nummer zwei: Von Berufswegen sind Anwälte dem Recht und der Gerechtigkeit verpflichtet. Das ist richtig. Aber wer dem Irrglauben anhängt, der Mandant schildere seinem Verteidiger immer den wahren Tathergang, liegt falsch. Oftmals ist das Gegenteil der Fall.
Dann geht es für den Rechtsanwalt im Strafprozess um die Frage: „Bestehen angesichts der Beweislage vernünftige Zweifel daran, dass der Angeklagte der Täter ist?“ Hier müssen Rechtsanwälte in ihrer Strategie oftmals Mut zur Lücke beweisen.
Darüber hinaus gehören viele Routinetätigkeiten zum Jobprofil des Rechtsanwalts: E-Mails checken, Telefonate führen, Post beantworten, Akten heraussuchen und bearbeiten. Dazwischen liegen Gerichtstermine und Mandantengespräche.
Je nach Größe eines Falles tragen Rechtsanwälte eine erhebliche Verantwortung. Vor allem dann, wenn es um Prozesse geht, die von einer relevanten Größenordnung für Gesellschaft, Politik oder Wirtschaft sind. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn die Taktik eines Rechtsanwalts gilt immer auch als ein Aushängeschild für das Moralverständnis einer Gesellschaft.
Kurz zur Work Life Balance: Zu den großen Nachteilen des Berufsstandes gehören die Arbeitszeiten, die besonders in internationalen Großkanzleien extreme Ausmaße annehmen können. Allerdings ist die Bezahlung dort auch nicht von schlechten Eltern. Der Arbeitsmarkt für angehende Rechtsanwälte ist gut, aber nicht sehr gut. Aufgrund der kontinuierlich großen Zahl an Jurastudenten ist der Markt immer gut gesättigt gewesen.
Der Weg in den Beruf führt grundsätzlich über ein Jurastudium und ist somit an den Erwerb der Hochschulreife gebunden. Das Jurastudium unterteilt sich in vier Semester Grundstudium und fünf Semester Hauptstudium, in dem sich angehende Rechtsanwälte auf einen Schwerpunkt spezialisieren.
Je nach Bundesland und Hochschule kann der Studienverlauf variieren. Die Inhalte des Grundstudiums decken in jedem Jurastudium die folgenden Bereiche ab:
Mögliche Schwerpunkte im Hauptstudium können sein:
Das Grundstudium endet in der Regel mit einer Zwischenprüfung, die aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht. Das Hauptstudium endet mit der ersten Juristischen Prüfung. Sie umfasst eine Pflichtfachprüfung und eine Schwerpunktbereichsprüfung. Erste fragt Inhalte des Grundstudiums ab, während die Schwerpunktbereichsprüfung Kenntnisse im gewählten Schwerpunkt des Hauptstudiums beinhaltet.
An das Studium schließt sich eine zweijährige Praxisphase an, das Rechtsreferendariat, das mit dem „zweiten Staatsexamen“ endet. Während des Referendariats nehmen Berufsanwärter an Lehrveranstaltungen teil. Parallel dazu sammeln sie Praxiserfahrung in unterschiedlichen juristischen Bereichen.
Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Stationen:
Juristen können in unterschiedlichen Bereichen tätig werden. Viele Juristen folgen dem Ruf der Selbstständigkeit und eröffnen allein oder mit Partnern eine Kanzlei. Andere arbeiten bei einer kleineren oder größeren Kanzlei in Festanstellung. Auch Unternehmen beschäftigen Juristen. Hier kümmern sie sich als Unternehmensanwälte um die rechtlichen Belange eines Betriebes. Wer als Staatsanwalt arbeiten möchte, bewirbt sich bei einer Staatsanwaltschaft.
Anwälte können in Deutschland je nach Karriereverlauf zu den Spitzenverdienern gehören. Aber das trifft gewiss nicht auf alle zu. Denn das Gehalt von Rechtsanwälten ist nicht ganz eindeutig zu beziffern. Je nachdem, ob ein Jurist in einem Unternehmen in der Rechtsberatung arbeitet, selbstständig tätig ist, oder in einer Kanzlei angestellt ist, variiert es stark. Auch spielt es eine Rolle, ob ein Anwalt Personalverantwortung übernimmt oder nicht. Und nicht zuletzt ist die Berufserfahrung ausschlaggebend.
Pi mal Daumen lässt sich sagen, dass sich das Einstiegsgehalt von angestellten Rechtsanwälten in einer Kanzlei auf etwa 3.000 Euro brutto monatlich beläuft. Bei einer Großkanzlei können hingegen zwischen 6.000 bis 10.000 Euro brutto monatlich aufs Konto fließen. Freiberufler, also Selbstständige, verdienen in der Regel deutlich weniger. Im weiteren Karriereverlauf ist das Gehalt nach oben offen.
Mit dem 2. Staatsexamen haben Jura-Absolventen auch die Befähigung zum Richteramt inne. Genommen werden aber nur die Besten. Die Plätze als Richter sind begrenzt und begehrt zugleich.
Wie bereits ausgeführt, ist der Arbeitsmarkt für Juristen sicherlich nicht schlecht, von einem Fachkräftemangel kann aber in dem Bereich nicht die Rede sein. Das heißt für Berufsanwärter, dass sie sich im Bewerbungsprozess gegen andere durchsetzen müssen. Mit Qualifikationen wie einem Master-, oder Doktortitel oder fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen lassen sich die Karriereaussichten jedoch deutlich verbessern.
Welche persönlichen Voraussetzungen sollten angehende Rechtsanwälte für ihren späteren Beruf erfüllen?
Weiterbildungen und Spezialisierungen sind in der Regel der Schlüssel für eine steile Karriere. Für Rechtsanwälte bietet sich die Ausbildung zum Fachanwalt an, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Grundsätzlich darf ein Jurist maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
Es gibt derzeit 23 verschiedene Fachanwaltschaften:
Um als Fachanwalt anerkannt zu werden, muss ein Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein. Außerdem muss er in einer Prüfung theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen.
Entsprechende Kurse bereiten darauf vor. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.