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Wer den Beruf des Richters anstrebt, hat es mit einem Jobprofil zu tun, das schon einige Jahrhunderte auf dem Buckel hat. Nichtsdestotrotz ist es inhaltlich aktueller denn je. Denn die Fälle der organisierten Kriminalität und Gewaltverbrechen nehmen zu. Insofern bedarf es der fundiert ausgebildeten Juristen auf dem Arbeitsmarkt.
Richter sind der objektiven Rechtsprechung verpflichtet. Dazu ordnen sie die ihnen während eines Gerichtsverfahrens vorgetragenen Sachverhalte und Beweise juristisch ein und leiten daraus ein rechtskonformes Urteil ab.
In der Regel sind Richter wegen der Komplexität dieser Aufgabe auf ein juristisches Fachgebiet spezialisiert:
Bei Gerichtsverhandlungen haben Richter den Vorsitz inne. Sie sind die Instanz, die Urteile fällen kann und sie dann schriftlich begründen muss. Um sich angemessen auf einen Prozess vorzubereiten, verbringt ein Richter viel Zeit mit der Lektüre von Akten. Hier prüft er alle angegebenen Sachverhalte noch einmal juristisch. Das ist oftmals eine sehr kleinteilige Arbeit, die viel Geduld und Durchhaltevermögen erfordert. Je nach Größe des Dezernats hat ein Richter 500 bis 600 Akten pro Jahr zu bearbeiten.
Schon allein das bedingt, dass die Work Life Balance nicht immer ganz ausgewogen ist. Denn der Papierkram verschlingt jede Menge Zeit und Überstunden sind deshalb häufig Programm. Hinzu kommen noch weitere Aufgaben. Zum Beispiel hören Richter die streitenden Parteien vorher persönlich an, vernehmen Zeugen, befragen Experten und beraten sich im Richterkollegium.
Voraussetzung, um als Richter arbeiten zu können, ist der Abschluss eines Jurastudiums. Die Inhalte des Grundstudiums decken in jedem Jurastudium die folgenden Bereiche ab:
Das Grundstudium endet mit einer Zwischenprüfung, die aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht. Mögliche Schwerpunkte im Hauptstudium können derweil sein:
Das Hauptstudium endet mit der ersten Juristischen Prüfung. Sie umfasst eine Pflichtfachprüfung und eine Schwerpunktbereichsprüfung. Erste fragt Inhalte des Grundstudiums ab, während die Schwerpunktbereichsprüfung Kenntnisse im gewählten Schwerpunkt des Hauptstudiums abprüft.
An das Studium schließt sich eine zweijährige Praxisphase an. Nämlich das Rechtsreferendariat, das mit dem „zweiten Staatsexamen“ endet. Während des Referendariats nehmen Berufsanwärter an Lehrveranstaltungen teil. Parallel dazu sammeln sie Praxiserfahrung in unterschiedlichen juristischen Bereichen.
Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Stationen:
Damit ist die Ausbildung zum Richter aber noch nicht abgeschlossen. Die ausgebildeten Juristen arbeiten nach diesen Stationen bis zu fünf Jahren als Richter auf Probe. Nach dieser Phase treten sie ihren Dienst als Richter an.
Der Richter ist Beamter und bekleidet das Richteramt in sämtlichen Gerichtszweigen:
Das Einkommen von Richtern ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Richter genießen den Beamtenstatus und sind in der Verdienstgruppe R angesiedelt, in der es die Besoldungsstufen 1 bis 5 gibt.
Für einen Richter ergibt sich daraus eine Vergütungsbandbreite zwischen 3.500 Euro brutto im Monat in jüngeren Jahren und maximal 7.500 Euro brutto mit zunehmender Berufserfahrung.
Die Justiz hat ein Nachwuchsproblem. Immer weniger Juristen wollen Richter werden, die Privatwirtschaft zahlt einfach besser. Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für angehende Richter sind also rosig. Die Gerichte haben wegen des massiven Fachkräftemangels ihre Anforderungen an Bewerber bereits heruntergeschraubt.
Angehende Richter sollten in ihren Bewerbungsunterlagen über folgende fundierte Soft- und Hard-Skills berichten:
Richter haben gute Karrieremöglichkeiten und können sich nach und nach in der Hierarchie der Gerichte nach oben arbeiten. Nach dem Einstieg bei einem Amtsgericht kann der Weg zum nächst höher angesiedelten Landgericht und von dort zum Oberlandesgericht führen.