Rechtspfleger sind Beamte der Justizverwaltung. Sie können in verschiedenen Bereichen tätig sein, zum Beispiel in Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Justizvollzugsanstalten. Zu ihren Aufgaben gehört es, Richter und Staatsanwälte zu unterstützen, etwa bei Versteigerungen, Grundbucheintragungen, Insolvenzverfahren, Erbschaftsangelegenheiten oder Haftantritten. Rechtspfleger benötigen umfassende juristische Kenntnisse und organisatorisches Geschick. Ihr Ausgangspunkt in den Beruf ist stets eine von sieben ganz speziellen Hochschulen in Deutschland.
➠ Inhaltsverzeichnis
Gäbe es keine Rechtspfleger, würden Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Justizvollzugsanstalten nicht funktionieren. Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die Aufgaben bearbeiten, die früher von Richtern erledigen wurden. Nach 1945 wurden diese zunehmend auf Rechtspfleger übertragen, die selbstständig und eigenverantwortlich Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten treffen. Damit entlasten sie die genannten Justizbehörden erheblich.
Aufgaben von Rechtspflegern:
Ihre Aufgabenbereiche sind breit gefächert und berühren zum Beispiel Familien- und Betreuungsverfahren. Dabei geht es um Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können und einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren die Betreuer bei ihrer Tätigkeit und wahren damit die Rechte von Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können.
Rechtsstreitigkeiten bearbeiten:
Bei Zwangsvollstreckungen wie Zwangsversteigerungen sorgen Rechtspfleger dafür, dass die Gläubiger verschuldeter Personen zu ihrem Geld kommen. Das erreichen sie etwa durch die Versteigerung des Hauses des Schuldners oder die Pfändung des Arbeitseinkommens.
Register führen:
Bei Grundbuchangelegenheiten entscheiden Rechtspfleger über Eintragungen in das Grundbuch. Sie tragen Unternehmen und Vereine ins Vereins- und Handelsregister ein und prüfen, ob alle Daten korrekt erfasst werden.
Vollstreckungen überwachen:
Bei einer Überschuldung von Betrieben sind sie für die Überwachung des Insolvenzverwalters zuständig. Auch prüfen sie, ob Schuldner ihre Verpflichtungen erfüllen und veranlassen bei Bedarf eine Zwangsvollstreckung.
Strafgefangene verwalten:
Auch bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen spielen Rechtspfleger eine Rolle. Sie stellen sicher, dass Verurteilte ihre Gefängnisstrafe antreten und nach Ablauf der Strafe wieder auf freien Fuß kommen, indem sie Personalakten führen, Anträge bearbeiten und Bescheide versenden.
Die folgenden Fähigkeiten sind für den Beruf des Rechtspflegers wichtig:
Das Einkommen von Rechtspflegern ist tariflich geregelt. Bereits in der Ausbildung verdienen Rechtspfleger gut. Ihr Einkommen liegt je nach Bundesland bei etwa 1.200 Euro brutto im Monat. Dazu kommen Zulagen wie Familienzuschläge.
Zum Berufsstart können Diplom-Rechtspfleger mit rund 2.500 Euro brutto im Monat rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Einkommen. Bis zu 4.250 Euro brutto und mehr können sie in einer höheren Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe verdienen.
Der Weg in den Beruf des Rechtspflegers führt über ein duales Diplom-Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung. Das Diplom-Studium dauert in der Regel drei Jahre und beinhaltet rechtliche, wirtschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Themen. Auch Praxisphasen in verschiedenen Abteilungen der Justizverwaltung sind Bestandteil des Studiums. Dabei lernen die Studierenden die Abläufe an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen kennen und bearbeiten erste Fälle unter Aufsicht erfahrener Kollegen.
Berufseinstieg:
Nach dem Abschluss des Staatsexamens, das durch theoretische und praktische Prüfungen erworben wird, können die Studierenden fortan als Rechtspfleger in verschiedenen Bereichen der Justizverwaltung tätig werden, zum Beispiel in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten oder der Justizverwaltung. Zunächst werden die Berufsanwärter, soweit Stellen verfügbar sind, als Justizinspektoren im Beamtenverhältnis angestellt. Der Schlüssel der Stellen variiert von Bundesland zu Bundesland. Nach einer dreijährigen Probezeit folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Voraussetzungen:
Zu den Voraussetzungen zählen das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein gesetzlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Zudem müssen Rechtspfleger die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht vorlegen und die Bereitschaft haben für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Auch ist mitunter ein Höchstalter für den Berufseintritt festgelegt. Die Voraussetzungen können sich dabei von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
An diesen Hochschulen kann man Rechtspflege studieren:
Während des Studiums in Rechtspflege stehen unter anderem diese Lerninhalte auf dem Studienplan:
Rechtspfleger sind bei diesen Institutionen beschäftigt:
Für Rechtspfleger stehen die Karrieremöglichkeiten gut. Es gibt zahlreiche Beförderungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Justizoberinspektor, Justizamtmann, Justizamtsrat oder zum Justizoberamtsrat. Nach einer zusätzlichen Ausbildung und Prüfung können Rechtspfleger auch als Amtsanwälte arbeiten.