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Staatsanwälte beschäftigen sich mit der Verfolgung organisierter Verbrechen und der Strafvollstreckung. Sie sind die Instanz, die bei einem begründeten Verdacht auf eine Strafhandlung, der Sache durch Recherche auf den Grund geht und sie intensiv überprüft. Hierbei vertreten Sie die Interessen des Staates und ziehen zum Beispiel polizeiliche Protokolle und anderweitiges Beweismaterial zu Rate.
Erhärtet sich der Verdacht, veranlasst der Staatsanwalt polizeiliche Ermittlungen. Er steht diesen als Oberhaupt vor und kann jederzeit Einblick in die Ermittlungsarbeiten nehmen. Dazu pflegt er einen engen Austausch zur ermittelnden Polizeibehörde. Manchmal ist er auch selbst vor Ort.
Zum Beispiel führt er bei besonders brisanten Fällen wichtige Vernehmungen von Kronzeugen durch. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren stehen der Staatsanwaltschaft und der Polizei verschiedene Werkzeuge zur Verfügung. Für manche bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Hausdurchsuchung anberaumt werden soll oder der Verdächtige inhaftiert werden soll.
Den Anweisungen der Staatsanwaltschaft muss die Polizei als Vollstreckungsbehörde folgen. Ob es letztlich tatsächlich zu einer Anklageerhebung kommt, oder zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens liegt also ebenfalls allein im Einflussbereich der Staatsanwälte. Genauso entscheidend ist ihr Einfluss bei Begnadigungsverfahren, wo sie über Freilassungen von Strafgefangenen wegen guter Führung entscheiden.
Weitere Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind:
Während einer juristischen Verhandlung vor Gericht verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift, legt dem Gericht die Beweislage dar und hält eine abschließende Zusammenfassung, das Plädoyer.
Ist das Urteil gesprochen, tragen Staatsanwälte dafür Sorge, dass Täter ihre Hatftstrafe antreten oder Strafzahlungen leisten, die ihnen auferlegt wurden. Die Work Life Balance von Staatsanwälten ist durchwachsen. Gerade die Vorbereitung auf einen Prozess bedarf intensiver Arbeit, was mit vielen Extrastunden verbunden sein kann. Auch die Auseinandersetzung mit straffällig gewordenen Tätern oder der Besuch von Tatorten kann an die Nieren gehen. Insofern ist der Beruf nichts für zart besaitete Seelen. Auf dem Arbeitsmarkt stehen die Chancen derweil gut.
Um als Staatsanwalt arbeiten zu können, müssen Jobanwärter ein Jurastudium absolvieren. Dieses unterteilt sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium.
Je nach Bundesland und Hochschule kann der Studienverlauf variieren. Die Inhalte des Grundstudiums decken in jedem Jurastudium die folgenden Bereiche ab:
Mögliche Schwerpunkte im Hauptstudium können sein:
Das Grundstudium endet in der Regel mit einer Zwischenprüfung, die aus mehreren schriftlichen und mündlichen Prüfungen besteht. Das Hauptstudium endet mit der ersten Juristischen Prüfung. Sie umfasst eine Pflichtfachprüfung und eine Schwerpunktbereichsprüfung. Erste fragt Inhalte des Grundstudiums ab, während die Schwerpunktbereichsprüfung Kenntnisse im gewählten Schwerpunkt des Hauptstudiums beinhaltet.
An das Studium schließt sich eine zweijährige Praxisphase an, das Rechtsreferendariat, das mit dem „zweiten Staatsexamen“ endet. Während des Referendariats nehmen Berufsanwärter an Lehrveranstaltungen teil. Parallel dazu sammeln sie Praxiserfahrung in unterschiedlichen juristischen Bereichen.
Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Stationen:
Damit ist die Ausbildung zum Staatsanwalt nicht abgeschlossen. Die ausgebildeten Juristen arbeiten nach diesen Stationen bis zu fünf Jahren als Richter auf Probe. Nach dieser Phase folgt die Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit.
Hierfür müssen angehende Staatsanwälte aber so manche Bedingung erfüllen, um überhaupt den Probedienst antreten zu können:
Staatsanwälte arbeiten klassisch bei Gericht. Alternativ gibt es aber auch zahlreiche Möglichkeiten, als Jurist in der freien Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst Fuß zu fassen. In den folgenden Bereichen etwa:
Das Einkommen von Staatsanwälten ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Staatsanwälte haben den Beamtenstatus inne und sind in der Verdienstgruppe R angesiedelt, in der es die Besoldungsstufen 1 bis 5 gibt.
Für einen Staatsanwalt ergibt sich daraus eine Vergütungsbandbreite zwischen 4.154 Euro brutto im Monat in jüngeren Jahren und 9.077 Euro brutto mit zunehmender Berufserfahrung.
Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für angehende Staatsanwälte sind begrenzt. Da die Voraussetzungen für den Beruf des Staatsanwalts sehr hoch sind und ein Prädikatsexamen bedingen, bekommen nur wenige Jobanwärter die Chance, auch wirklich in dem Beruf zu arbeiten.
Worauf es in den Bewerbungsunterlagen ankommt:
Da Staatsanwälte bereits eine hohe Karrierestufe erreicht haben, sind weitere Karrieremöglichkeiten begrenzt, aber vorhanden. Zum Beispiel können zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert werden und die Staatsanwaltschaft eines Landesgerichts leiten.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Beförderung zum Generalstaatsanwalt. Hier zeichnet man sich für die Aufklärung höchst brisanter Staatsschutzdelikte wie Hoch- und Landesverrat oder Straftaten gegen die äußere Sicherheit verantwortlich.