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juristische*r Sachbearbeiter*in (m/w/d) Rechtstelle und Amt für soziale Leistungen
Stadt Aschaffenburg
Die oben genannte Stelle ist im Rechts- und Vergabeamt, sowie im Amt für soziale Leistungen angesiedelt.
Das Rechts- und Vergabeamt ist eine zentrale juristische Dienststelle der Stadt. Es berät die Fachämter, die Verwaltungsleitung und den Oberbürgermeister bzw. die Bürgermeister in allen rechtlichen Angelegenheiten und gewährleistet die rechtssichere Wahrnehmung kommunaler Aufgaben.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die rechtliche Prüfung und Begleitung von Verwaltungsentscheidungen, Verträgen, Satzungen und sonstigen Rechtsvorgängen, die Vertretung der Kommune in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie die Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten. Darüber hinaus unterstützt das Rechtsamt die Fachbereiche bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der rechtssicheren Gestaltung von Verwaltungsverfahren.
Das Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg unterstützt Bürgerinnen und Bürger in sozialen und finanziellen Notlagen. Es bietet Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltssicherung, Hilfen für Geflüchtete sowie Beratung in Wohnungs- und Integrationsfragen.
Hier ist zum 16.12.2026 die o.g. Teilzeitstelle als Elternzeitvertretung befristet bis zum 15.12.2027 zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Qualifikation und Erfahrung in Entgeltgruppe 13 TVöD.
(je nach Erfahrungsstufe und persönlichen Voraussetzungen von 4.901,11 € bis 5.709,87 € brutto im Monat)
- Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung der Fachämter
- Prüfen von Rechtsfragen sowie Erstellen/Bewerten von Lösungsmöglichkeiten
- Erstellen von Rechtsgutachten
- Erarbeiten von individuellen Vertragstexten
- Erteilen von rechtlichem Rat
- Federführung beim Erlass von Rechtsvorschriften
- Ganzheitliche Sachbearbeitung bei Rechtsvorgängen von besonderer Bedeutung oder Komplexität
- Prozessuale Verhandlungsführung vor Amtsgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten
- Schnittstellenfunktion zu extern beauftragten Rechtsanwälten bei Fällen vor dem Landgericht
- Prüfen und Bearbeiten von Widerspruchsverfahren, Begleitung gerichtlicher Verfahren
- Bearbeitung von Eilrechtsverfahren samt Stellungnahmen gegenüber zuständigem Gericht
- Abstimmung mit dem Fachamt und Einholung sowie Bewertung relevanter Informationen und Unterlagen
- Übernahme der rechtlichen Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken
- Prüfung der Zulässigkeit von Leistungseinschränkungen im AsylbLG und Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen
Folgende Voraussetzung ist zu erfüllen:
- 1. und 2. Juristisches Staatsexamen
Wir erwarten weiterhin:
- Analytisches und lösungsorientiertes Denkvermögen
- Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Ausgeprägte Beratungs- und Kommunikationskompetenz
- Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Entscheidungsstärke und Verantwortungsbewusstsein
- Hohe Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit
- Integrität sowie ein hohes Maß an Service- und Bürgerorientierung
Wünschenswert ist Erfahrung im Arbeitsrecht.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung:
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Ihre Berufs- und Studienabschlüsse
- qualifizierte Arbeitszeugnisse
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten inklusive Möglichkeit zum regelmäßigen mobilen Arbeiten
- vielfältige Weiterbildungsangebote
- Betriebssportangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsvorsorge
- eine zusätzliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse Bayern
- Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
- vermögenswirksame Leistungen
- einen Zuschuss zum Job- oder Deutschlandticket (20 €/Monat) und die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, überdachte Fahrradstellplätze sowie gute Parkmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- zusätzliche freie Tage am 24.12. und 31.12. sowie ein halber freier Tag am Faschingsdienstag
- Ferienbetreuung sowie Betriebskita für Kinder städtischer Mitarbeiter*innen
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