Za darmo: list motywacyjny do tej oferty
Napiszemy Ci list motywacyjny dokładnie do tego stanowiska – bez rejestracji, jako PDF wg DIN 5008.
Za darmo, 9× dziennie. Twoje dane osobowe pozostaną jako puste pola.
Justizangestellte / Justizangestellter (m/w/d)
Justiz in Bayern
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch stellt zum 01.01.2027 eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (50 %, also 20 Wochenstunden) als
Justizangestellte / Justizangestellten (m/w/d)
im öffentlichen Dienst ein.
Als Justizangestellte / Justizangestellter (m/w/d) beim Amtsgericht Neustadt an der Aisch unterstützen Sie gemeinsam mit den Justizfachwirten/-innen (Beamte/-innen der zweiten Qualifikationsebene) in sogenannten „Serviceeinheiten“ die Arbeit von Richtern/-innen und Rechtspflegern/-innen. Als Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) einer „Serviceeinheit“ sind Sie u. a. zuständig für das Führen der Gerichtsakten und die Bearbeitung der zugehörigen Post, die Überwachung der Fristen, für Schreibtätigkeiten und für Protokollführung in Gerichtsverhandlungen.
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d), Notarfachangestellte / Notarfachangestellter (m/w/d) oder Justizfachangestellte / Justizfachangestellter (m/w/d)
- Gute Kenntnisse in der Texterfassung und -bearbeitung (mindestens 180 Anschläge / Minute bei einer Dauer von zehn Minuten) sowie die Bereitschaft und gute Fähigkeiten, mit IT-Fachverfahren umzugehen
- Bereitschaft, im Team zu arbeiten und sich laufend fortzubilden
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und ein freundliches und verbindliches Auftreten
- Geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- Verfassungstreue
Eine interessante, verantwortungsvolle und sichere Tätigkeit bei der Bayerischen Justiz als familienfreundlichem Arbeitgeber mit den Leistungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), wie z. B.:
- Bezahlung bei entsprechender Eignung nach Entgeltgruppe 8 mit Entwicklungsmöglichkeit nach Entgeltgruppe 9a
- Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (Montag bis Freitag)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Bis zu 24 Tage Freizeitausgleich zur Abgeltung von Überstunden
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge
Die Einstellung ist nur befristet gemäß § 14 TzBfG für vorerst 13 Monate möglich. Bei entsprechender Leistung kann eine Verlängerung erfolgen.
Die notwendigen fachlichen Kenntnisse werden in Bayern am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Schulungskonzepts vermittelt. Neben der Fachschulung werden auch Schlüsselkompetenzen unterrichtet.
KA1SP_DE
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