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Rektorin / Rektor (w/m/d) der Technischen Hochschule Ulm
Technische Hochschule Ulm
Die Technische Hochschule Ulm ist mit rund 3000 Studierenden eine moderne und forschungsstarke Hochschule für angewandte Wissenschaften mit einem klaren Profil in Technik, Informatik und angrenzenden Disziplinen. Mit einem vielfältigen Angebot an Bachelor- und Masterstudiengängen steht sie für eine wissenschaftlich fundierte, praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung. Als Partnerin von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ist die TH Ulm eng mit der Region vernetzt und setzt zugleich überregional und international Impulse. Anwendungsorientierte Forschung, Wissens- und Technologietransfer sowie enge Kooperationen mit Unternehmen und Institutionen prägen ihr Selbstverständnis. Internationale Partnerschaften eröffnen Studierenden, Lehrenden und Forschenden vielfältige Möglichkeiten für Austausch, gemeinsame Projekte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
An der Technischen Hochschule Ulm ist zum 1. September 2027 die Stelle
der Rektorin / des Rektors (w/m/d)
zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber geht zum 31.08.2027 in den Ruhestand.
Die Technische Hochschule Ulm ist mit rund 3000 Studierenden eine moderne und forschungsstarke Hochschule für angewandte Wissenschaften mit einem klaren Profil in Technik, Informatik und angrenzenden Disziplinen. Mit einem vielfältigen Angebot an Bachelor- und Masterstudiengängen steht sie für eine wissenschaftlich fundierte, praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung. Als Partnerin von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ist die TH Ulm eng mit der Region vernetzt und setzt zugleich überregional und international Impulse. Anwendungsorientierte Forschung, Wissens- und Technologietransfer sowie enge Kooperationen mit Unternehmen und Institutionen prägen ihr Selbstverständnis. Internationale Partnerschaften eröffnen Studierenden, Lehrenden und Forschenden vielfältige Möglichkeiten für Austausch, gemeinsame Projekte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
An der Technischen Hochschule Ulm ist zum 1. September 2027 die Stelle
der Rektorin / des Rektors (w/m/d)
zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber geht zum 31.08.2027 in den Ruhestand.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit ausgeprägter Führungs- und Organisationserfahrung, idealerweise aus dem Wissenschafts- oder Hochschulumfeld, die die Technische Hochschule Ulm gemeinsam mit den Fakultäten strategisch weiterentwickelt und diese überzeugend nach innen und außen repräsentiert. Mit Gestaltungswillen, Entscheidungsfreude und einem wertschätzenden, teamorientierten Führungsverständnis geben Sie Impulse für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie für eine moderne Hochschulorganisation.
Sie zeichnen sich durch ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeit sowie Moderations- und Verhandlungsgeschick aus. Sie verstehen es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, tragfähige Entscheidungen herbeizuführen und Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten. Mit einem ausgeprägten Interesse an technologischen Entwicklungen fördern Sie eine zukunftsorientierte Lehr- und Forschungskultur. Sie entwickeln Kooperationen und Netzwerke der Hochschule auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft weiter.
Die Technische Hochschule Ulm ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung, die von einem Rektorat geleitet wird. Die Rektorin oder der Rektor hat den Vorsitz des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse und vertritt die Hochschule nach außen. Aufgaben und Rechtsstellung ergeben sich aus dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Rektorin oder der Rektor wird vom Hochschulrat und Senat gemeinsam gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG). Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von 6 bis 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (W3) zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs.
KA1SP_DE
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