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Beschäftigte (m/w/d) im Justizvollzugsdienst
Justiz in Bayern
Die Justizvollzugsanstalt Amberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit ein:
Beschäftigte (m/w/d) im Justizvollzugsdienst
(uniformierter Dienst)
Vergütung und Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss oder Haupt-/Mittelschulabschluss (neun Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst
- Vergütung nach dem TV-L (zuzüglich Justizvollzugszulage und Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
- Jahressonderzahlung
- Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Urlaub
- Vergünstigte Nutzung der anstaltseigenen Betriebe (z. B. Kfz-Werkstatt, Schreinerei)
- Eine hauseigene Kantine
- Sportmöglichkeiten
Näheres zu Voraussetzungen und Berufsbildern im Justizvollzug unter justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/allgemeiner-vollzugsdienst/.
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schul- und Prüfungszeugnisse) per E-Mail, bevorzugt in einem einzigen PDF-Dokument, an
bewerbung.am@jv.bayern.de.
Nähere Auskünfte erteilen gerne Herr Schmidl oder Herr Liebenow, Tel. 09621 79-107 oder -108.
Die Justizvollzugsanstalt Amberg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und begrüßt die Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d) der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bitte reichen Sie deshalb nur gut lesbare Kopien ein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.
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Lieber selbst? Direkt beim Anbieter bewerben · Quelle: Stepstone