Einen besseren Job wollen sie alle. Aber nicht unbedingt jetzt und hier. Manchmal kommen Sie aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis nicht schnell genug heraus, oder Sie wollen noch einen Monat Urlaub zwischen sich und die neue Stelle schieben. Vom frühestmöglichen Eintrittstermin, den Sie in Ihrer Bewerbung nennen, hängt grundsätzlich eine Menge ab. Aber sollen Sie ihn überhaupt angeben? Oder dezent verschweigen? Und wie formuliert man ihn am besten? Bewerbung Eintrittstermin: So finden Sie die richtige Lösung…
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Erfahrene Arbeitnehmer wissen: Wer sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, hat eine komfortable Situation. Das Gehalt fließt weiter, der Zeitdruck hält sich in Grenzen. Es gibt nur ein kleines Problem: Ihr Arbeitsvertrag enthält mit großer Wahrscheinlichkeit eine Kündigungsfrist.
Sie können also nicht heute kündigen und morgen schon beim neuen Arbeitgeber anfangen. Besteht ihr Noch-Unternehmen auf sein vertragliches Recht, müssen Sie womöglich noch drei bis sechs Monate zur Arbeit erscheinen.
Lange Kündigungsfristen haben Vor- und Nachteile.
Das Schlimme daran: Manche Arbeitgeber brauchen jetzt sofort Verstärkung, nicht erst in drei Monaten. Denkbar also, dass Sie den Job alleine wegen Ihrer langen Kündigungsfrist nicht bekommen. Ärgerlich!
Es gibt aber noch einen möglichen Kompromiss – in Form eines Aufhebungsvertrags. Über einen Aufhebungsvertrag kommen sie schneller aus Ihrem Arbeitsverhältnis. Aber nur, wenn Ihr Chef mitspielt. Weigert er sich, bleiben sie in der Regel im Vertrag sitzen.
Selbst in diesem Szenario sollten Sie aber nicht Ihren Rauswurf provozieren. Das schadet Ihnen mehr, als dass es nützt. Es beschädigt Ihre Reputation – nach innen und nach außen. Es kann Ihnen zudem ein schlechteres Arbeitszeugnis bescheren und den Argwohn anderer Unternehmen auf sich ziehen. Nach dem Motto: Mit so einem Typen wollen wir gar nicht erst zusammenarbeiten.
Grundsätzlich gilt: Verlangt das Unternehmen in der Stellenanzeige die Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins, sollten Sie es in Ihrer Bewerbung auch nennen. Es scheint für das Unternehmen ein wichtiges Kriterium zu sein – und darauf sollten Sie als Bewerber eingehen.
Aber: Sucht der Arbeitgeber ausdrücklich eine Verstärkung „ab sofort“, Sie sind aber noch eine Zeitlang in Ihrem aktuellen Vertrag gebunden, dann bedeutet das nicht, dass Ihre Chancen bei Null liegen. Na klar, wenn Sie erst in einem halben Jahr anfangen können, das Unternehmen aber schon heute unter personellem Druck steht, dann ist die Stelle wahrscheinlich weg.
Rufen Sie in dem Fall einfach mal in der Personalabteilung an und fragen, ob eine Bewerbung unter diesen Umständen Sinn macht. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich erwähnen, dass Sie alles versuchen wollen, um doch noch früher aus Ihrem Vertrag zu kommen. Motivation zeigen! Empfangen Sie positive Signale, können Sie es versuchen. Wenn nicht, dann macht eine Bewerbung wohl keinen Sinn. Die Zeit und Energie investieren Sie dann besser anderweitig.
Wenn Sie eine Initiativbewerbung oder Blindbewerbung verschicken, ist die Situation wiederum eine ganz andere. In dem Fall gibt es gute Argumente dafür, im Bewerbungsschreiben einen Eintrittstermin zu nennen. Es gibt aber auch gute Argumente, die dagegen sprechen…
Viele Arbeitsverträge enthalten eine sogenannte Wettbewerbsklausel. Diese verbietet es dem Arbeitnehmer, für einen festgelegten Zeitraum nach Ende seines Arbeitsverhältnisses bei dessen direkten Konkurrenten anzuheuern.
Aus Arbeitgebersicht verständlich: Wertvolles Fachwissen und Knowhow soll nicht in die Hände des Feindes geraten. Womöglich nimmt der Arbeitgeber sogar noch Kunden mit. Das soll unter allen Umständen verhindert werden.
Arbeitnehmer müssen eine solche Wettbewerbsklausel mitunter akzeptieren, obwohl sie ihnen nur Nachteile bringt. Aber nicht immer. Manche Wettbewerbsklauseln sind unwirksam und halten einer Klage nicht stand. Das sollten Sie aber im Einzelfall unbedingt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.
Und noch ein Tipp: Das Wettbewerbsverbot können Sie als Verhandlungsmasse in die Vertragsverhandlungen einbringen. Ich biete dir, lieber Arbeitgeber, dieses und jenes, du streichst mir dafür die Wettbewerbsklausel. Gerade nachgefragte Fachkräfte haben in Verhandlungen größeren Spielraum – und können es sich erlauben, die Streichung der Klausel offensiv einzufordern.
Das sind die Gründe, die dafür sprechen, den Eintrittstermin in einer Initiativbewerbung zu nennen:
Das sind die Gründe, die dagegen sprechen, den Eintrittstermin in einer Initiativbewerbung zu nennen:
Das sollten Sie bedenken: Was Ihrem potenziellen Arbeitgeber auf den ersten Blick gut gefallen dürfte, könnte auf den zweiten Misstrauen in ihm auslösen. Wenn sie einen Satz schreiben wie: „Ich kann sofort bei Ihnen anfangen“. Oder: „Ab sofort stehe ich Ihnen für eine Beschäftigungsaufnahme zur Verfügung.“ Oder: „Ich bin auf der Stelle einsatzbereit.“ Oder gar: „Wenn ich könnte, würde ich noch heute bei Ihnen anfangen.“
Klingt das gut für Sie? Ja schon, aber… Es sendet zugleich Signale, die Sie nicht aussenden wollen. Nämlich die, dass Sie unbedingt eine neue Stelle wollen und brauchen – jetzt sofort. Dass Sie verzweifelt sind, dass Ihnen die Alternativen fehlen, dass Sie vielleicht schon sehr lange erfolglos auf Jobsuche sind. Und dass Sie aktuell keine Arbeit haben. Warum eigentlich nicht? Kurzum: Den Eindruck, dass Sie ein hochqualifizierter Leistungsträger sind oder zu der seltenen Spezies Fachkraft gehören, erwecken Sie so nicht. Im Gegenteil.
Unser Tipp: Nennen Sie stets ein konkretes Datum als möglichen Eintrittstermin. Das kann auch der 1. des kommenden Monats sein. Hauptsache, Sie schreiben nicht, dass Sie „sofort“ anfangen können. Sie können auch einen Monat draufschlagen (wenn Sie sich das finanziell erlauben können).
Oder Sie geben nicht den „frühestmöglichen Eintrittstermin“ an, sondern Ihren „Wunschtermin“. Allein dieser Ausdruck nimmt schon den Bedürftigkeitscharakter weg und macht aus Ihnen den Steuermann, der alles unter Kontrolle hat. Sollte der Arbeitgeber bei Ihnen nachhaken, ob Sie nicht doch früher anfangen können, können Sie immer noch zusagen – das macht Sie gleich viel attraktiver.
Wenn Sie sich in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden:
Wenn Sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden:
Wenn Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden:
Wenn Ihnen gekündigt wurde: