Arbeitszeugnis: Muster, Geheimcode, Noten, Beispiel

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument. Es kann im Einzelfall über Wohl und Wehe der gesamten Berufslaufbahn entscheiden. Daran ändert auch nichts, dass ein Arbeitszeugnis per Gesetz wohlwollend sein MUSS. Es gibt Formulierungen, die nur oberflächlich gut klingen. Nicht alle Codes sind jedem Arbeitnehmer bekannt. Aber auch für Unternehmer können Arbeitszeugnisse brisant sein – zum Beispiel dann, wenn sie sich nebenbei als Sugardaddys austoben…

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Arbeitszeugnis entschlüsseln: Wie es geht

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein – darum liest sich so gut wie jedes Zeugnis auf den ersten Blick ganz gut. Wer aber mit geschärftem Blick darauf schaut, kann oft die eine oder andere Verstimmung herauslesen. Dabei wollen wir Ihnen helfen. Denn: All Ihre Arbeitszeugnisse werden Sie über Ihr gesamtes Berufsleben hinweg begleiten. Jede neue Bewerbung bringt Ihre Zeugnisse abermals ans Licht. Auch sind Arbeitszeugnisse bei Personalverantwortlichen überaus beliebt. Es lässt sich eine Menge aus ihnen herauslesen. Mitunter bilden Arbeitszeugnisse auch ein Kontrastprogramm zu den – durch die Bank – überschwänglichen Bewerbungsschreiben. Denn das Arbeitszeugnis stammt – in den meisten Fällen jedenfalls – aus der Feder eines Dritten. Es ist also unabhängig. Auf diese 5 Aspekte achten Personalmanager in einem Arbeitszeugnis am meisten:

  • Formale Kriterien
  • Kompetenzen des Bewerbers
  • Übereinstimmung mit dem tabellarischen Lebenslauf
  • Zeugniscodes und Warnsignale
  • Leistungen im Zeitverlauf

vgwort

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Arbeitszeugnis Bewertung: Welche Note Ihr Zeugnis hat

Ein Arbeitszeugnis ist einem Schulzeugnis gar nicht so unähnlich. Denn auch Arbeitszeugnisse enthalten Noten. Nur werden diese besser versteckt. Beispielsweise deuten Begriffe wie stets, zur vollsten Zufriedenheit oder zur vollen Zufriedenheit auf gute Noten hin. Wenn Sie dagegen das Wörtchen bemüht in Ihrem Arbeitszeugnis ausfindig machen, sollten Sie hellhörig werden. Es bedeutet meist nichts Gutes. Arbeitszeugnis Bewertung – so erkennen Sie Ihre Note im Arbeitszeugnis: Sie/er erfüllte ihre/seine Aufgaben…

  • stets zur vollsten Zufriedenheit – Note 1
  • stets zur vollen Zufriedenheit/zur vollsten Zufriedenheit – Note 2
  • zur vollen Zufriedenheit – Note 3
  • zur Zufriedenheit – Note 4
  • im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit – Note 5
  • sie/er hat sich bemüht – Note 6

Arbeitszeugnis Noten: Von sehr gut bis mangelhaft

Ein Arbeitszeugnis zu entschlüsseln ist tricky: Manchmal sind es nur sprachliche Feinheiten, die ein erstklassiges Papier von einer Demütigung unterscheiden. Hier haben wir die wichtigsten Codes im Arbeitspapier für Sie zusammengetragen:

Arbeitszeugnis: Note 1

  • Sie/er erledigte ihre/seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Sie/er erzielte hervorragende Arbeitsergebnisse und legte ein außergewöhnliches Engagement an den Tag.
  • Sie/er verfügt über ausgezeichnete und fundierte Fachkenntnisse.
  • Sie/er verstand es, die Kollegen in allerbester Weise zu überzeugen und zu motivieren.
  • Sie/er war in höchstem Maße zuverlässig.
  • Sie/er war im Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten stets freundlich, zuvorkommend und korrekt.
  • Mit ihren/seinen Leistungen war unser Unternehmen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • Sie/er hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.
  • Sie/er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Dies bedauern wir außerordentlich.

Arbeitszeugnis: Note 2

  • Sie/er erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Sie/er arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft.
  • Sie/er zeigte hohes Engagement und erzielte beste Arbeitsergebnisse.
  • Sie/er zeigte stets überdurchschnittliche Initiative und Arbeitsqualität.
  • Ihr/sein Verhältnis zu Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden war stets einwandfrei.
  • Sie/ er hat den Erwartunen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

Arbeitszeugnis: Note 3

  • Sie/er erledigte die zugeteilten Arbeiten systematisch und zufriedenstellend.
  • Sie/er arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.
  • Sie/er war bei der Arbeit sorgfältig und genau.
  • Sie/er zeigte Initiative und Engagement.
  • Sie/er verfügt über solide Fachkenntnisse.
  • Ihr/sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • Sie/ er erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
  • Mit ihren/seinen Leistungen waren wir jederzeit zufrieden.

Arbeitszeugnis: Note 4

  • Sie/er erledigte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
  • Sie/er erledigte alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß.
  • Sie/er hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • Sie/er zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung der Aufgaben.
  • Ihre/seine Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.
  • Sie/er erledigte alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Sie/er war immer mit Interesse bei der Sache.
  • Ihr/sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.
  • Mit ihren/seinen Leistungen waren wir zufrieden.

Arbeitszeugnis: Note 5

  • Sie/er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
  • Sie/er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
  • Sie/er bemühte sich um zuverlässige Arbeitsweise.
  • Sie/er war den Belastungen gewachsen.
  • Sie/er erledigte die Arbeiten mit Fleiß und dem Willen, sie termingerecht zu beenden.
  • Sie/er entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.
  • Sie/er hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • Sie/er war in der Regel erfolgreich.
  • Sie/er legte nach Anleitung Fleiß und Ehrgeiz an den Tag.
  • Ihr/sein Verhalten war ohne Tadel.
  • Sie/er hat unseren Unternehmen großes Interesse entgegengebracht.
  • Sie/er verlässt unser Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis oder einfaches Arbeitszeugnis?

Die meisten der oben genannten Formulierungen bekommen Sie nur zur Gesicht, wenn Ihnen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden Sie Geheimcodes in der Regel nicht entdecken. Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Das qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält wesentlich mehr Informationen und eine Beurteilung des Arbeitnehmers. Seine Bedeutung entspricht einem Schulzeugnis. Eine gute Note im Arbeitszeugnis erleichtert die künftige Jobsuche, eine schlechte Note erschwert sie. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst zwingend diese Inhalte:

  • Name des Arbeitgebers
  • Datum
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort des Arbeitnehmers
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers
  • Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers

Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis besteht zusammengefasst darin:

  • Einfaches Zeugnis: Es beinhaltet ausschließlich sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten wie den Zeitraum und die Art und Erfüllung der Aufgaben.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Hier kommt neben den nackten Fakten auch die Beurteilung zur Sprache. Wie war die Leistung des Arbeitnehmers? Was für ein Sozialverhalten hat er an den Tag gelegt?

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Qualifiziertes Arbeitszeugnis AnspruchGrundsätzlich haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Sollte der Arbeitgeber Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verweigern, können Sie ihn vor dem Arbeitsgericht verklagen. Es gibt aber Ausnahmen: Arbeitnehmer, die nur wenige Tage oder Wochen beschäftigt waren, haben unter Umständen keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch eine Kündigung in der Probezeit wirft die Frage auf, ob ein Anspruch besteht. Oft muss sie von Gerichten geklärt werden.

Arbeitszeugnis Formulierungen: Auf diese kommt es an

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis in Händen halten, kommen Sie sicher nicht auf die Idee, der Personaler hätte Ihnen gegenüber Vorbehalte. Das ist aber gut möglich. Denn die Geheimcodes und versteckten Chiffren, die in Zeugnissen lauern, lesen sich oberflächlich gar nicht so übel. Es gibt viele solcher Geheimbotschaften, die Unternehmen vor einem Kandidaten warnen sollen (siehe auch dieses PDF). Tipp für Arbeitnehmer: Achten Sie darauf, ob eine Aussage doppeldeutig sein kann. Einige Beispiele:

  • Sie hat Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.Übersetzung: Die Dame ist eine Diva.
  • Er war bei den Kunden überaus beliebt.Übersetzung: Der Typ kann nicht verhandeln.
  • Sie bemühte sich, den Anforderungen des Unternehmens gerecht zu werden.Übersetzung: Sie ist praktisch nicht zu gebrauchen.
  • Sie verfügt über ein sehr gutes Einfühlungsvermögen und konnte sich in die Belange der Belegschaft sehr gut hineinversetzen.Übersetzung: Die Frau flirtete unentwegt.
  • Er war sehr gesellig, was zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug.Übersetzung: Der Mann ist dem Alkohol nicht abgeneigt.
  • Mit großem Elan machte sie sich an ihre Aufgaben.Übersetzung: Sie verursachte nichts als Chaos.
  • Er war sehr tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.Übersetzung: Der Mann kann keine Kritik vertragen.
  • Sie legte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten an den Tag.Übersetzung: Sie ist etwas zu forsch und hat keine Manieren.
  • Er war sehr umgänglich und kontaktbereit.Übersetzung: Bei den Kollegen war er äußerst unbeliebt.
  • Sie war durch ihre Pünktlichkeit ein gutes Beispiel.Übersetzung: Mehr als pünktlich war sie aber leider nicht.
  • Er verstand es, seine Aufgaben erfolgreich zu delegieren.Übersetzung: Ein Faulpelz, der andere für sich arbeiten lässt.
  • Sie zeigte für ihre Arbeit Verständnis und Interesse.Übersetzung: Gearbeitet hat sie deswegen noch lange nicht.
  • Wir wünschen ihr alles Gute und Gesundheit!Übersetzung: Es kam mehr als einmal vor, dass sie krankheitsbedingt gefehlt hat.
  • Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und vor allem Erfolg.Übersetzung: Erfolg hatte er hier nämlich keinen.

Formulierungen Arbeitszeugnis: Noch mehr Beispiele

Kennen Sie schon diese Formulierungen im Arbeitszeugnis? Karrieresprung sagt Ihnen, was sie in Wahrheit bedeuten:

  • Bei unseren Kunden war er sehr beliebt.Übersetzung: Er machte in Verhandlungen zu viele Zugeständnisse.
  • Sie hatte die Gelegenheit, sich viel Fachwissen anzueignen.Übersetzung: Sie hätte sie nur nutzen müssen.
  • Er brachte Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen mit.Übersetzung: Mit seiner großen Klappe wollte er seine Ahnungslosigkeit kaschieren.
  • Innerhalb und außerhalb des Unternehmens trat er engagiert für die Interessen der Kollegen ein.Übersetzung: Er war aktives Mitglied der Gewerkschaft.
  • Alle Aufgaben löste er in seinem Interesse und dem der Firma.Übersetzung: Er hat geklaut und schwere Vergehen begangen.
  • Alle Aufgaben erledigte er pflichtbewusst und ordnungsgemäß.Übersetzung: Nur leider ohne jede Eigeninitiative.
  • Großes Einfühlungsvermögen bewies er für die Belange der Belegschaft.Übersetzung: Er war ständig auf der Suche nach Sexualkontakten.
  • Er war außerordentlich tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.Übersetzung: Ein Angeber und Wichtigtuer.
  • Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war vorbildlich.Übersetzung: Sie hatte Probleme mit dem Chef (weil der erst nach den Kollegen erwähnt wird).
  • Seinen Mitarbeitern gegenüber war er jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.Übersetzung: Er verfügt über keinerlei Autorität.
  • Ihre Aufgaben verstand sie erfolgreich zu delegieren.Übersetzung: Eine Faulenzerin vor dem Herrn.
  • Sie arbeitete mit größter Genauigkeit.Übersetzung: Eine langsam arbeitende Pedantin und Erbsenzählerin.

Zeugnissprache entschlüsseln: So geht’s

Vorweg: Nicht jede unglückliche Formulierung entspringt der Boshaftigkeit Ihres Arbeitgebers. Manchmal ist es reiner Zufall oder es stecken Schusseligkeit oder Eile dahinter. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, wenn Sie das Gefühl haben, dass ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. In manchen Fällen aber steckt pure Absicht hinter einer bösen Botschaft. Wenn der Chef dem alten Mitarbeiter partout noch einen Knüppel zwischen die Beine werfen und ihm per Arbeitszeugnis nachträglich einen verbalen Hieb verpassen will. Deshalb hier noch ein paar Hinweise, wie Sie Codes im Arbeitszeugnis durchschauen können:

  1. Fehlende Bewertung

    Was erwarten Sie von einem Art Director? Kreativität und Teamfähigkeit natürlich. Und von einem Controller? Akkuratesse und Sorgfalt sind sicher nicht ganz unwichtig. Wenn diese entscheidenden Bewertungen im Arbeitszeugnis fehlen, könnte Absicht dahinterstecken. Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter kein gutes Zeugnis gönnt, lässt die Aussagen zur entscheidenden Qualifikation einfach weg. Darum: Wichtig ist nicht nur, was im Zeugnis steht, sondern auch, was fehlt!

  2. Betonung von Irrelevantem

    Das geht in eine ähnliche Richtung wie Punkt 1. Wenn Sie ein Arbeitgeber zum Beispiel im Arbeitszeugnis überschwänglich für Ihren „sparsamen Umgang mit Büromitteln“ lobt, werden Sie dann nicht trotzdem misstrauisch? Was oberflächlich wie ein Lob klingt, kann in Wahrheit eine subtile Spitze sein. Nach dem Motto: Sonst ganz ok, aber bei der eigentlichen Arbeit nicht zu gebrauchen.

  3. Negative Formulierung

    Eine negative Formulierung im Arbeitszeugnis sollte Sie prinzipiell stutzig machen. Dazu zählen Begriffe wie „kein“, „nicht“, „fast“, die eine Formulierung nur scheinbar ins Positive drehen. Beispiel: „Sein Arbeitseinsatz ließ nicht zu wünschen übrig.“ Warum betont man etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte? Falls der Arbeitseinsatz wirklich tadellos war, dann kann man es weglassen. So aber klingt es irgendwie zweideutig.

Arbeitszeugnis: Warum Abschlussformeln wichtig sind

Ihre Gesamtleistung auf eine Formel bringen – genau das bewerkstelligt die Abschlussformel im Arbeitszeugnis. Meist sind es nur zwei oder drei Sätze, die ganz am Ende des Arbeitszeugnisses stehen. Doch sie sind dominant – und können alles andere mühelos überdecken. Die Abschlussformel kann das zuvor Geschriebene entweder bestätigen und betonen – oder aber mit einem Federstrich widerlegen. Und wichtig: Die Abschlussformel ist – laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts – freiwillig. Der Arbeitgeber hat es also in der Hand, dem Arbeitnehmer einen Stolperstein in den weiteren Berufsweg zu legen oder ihm Brücken zu bauen. Fehlt die Abschlussformel im Arbeitszeugnis, kann dies als negatives Zeichen interpretiert werden. Denn was spricht schon dagegen, jemandem für die Mitarbeit zu danken und ihm weiterhin alles Gute zu wünschen? Hier zwei Beispiele:

  • Arbeitszeugnis Beispiel 1

    Frau Rademacher verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und bedanken und für ihre stets guten und überaus engagierten Leistungen. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

  • Arbeitszeugnis Beispiel 2

    Frau Rademacher verlässt unser Unternehmen in beiderseitigem Einverständnis zum 31.12.2017. Wir bedauern dies und bedanken uns gleichzeitig für ihre Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir privat und beruflich viel Erfolg.

Der Unterschied liegt im Detail, und ist doch frappierend. Bei Version 1 handelt es sich um gute Wünsche, die offenbar auch so gemeint sind. Version 2 klingt nett, ist es aber nicht.

Abschlussformel: Wie ist sie aufgebaut?

Die Abschlussformel ist im Arbeitszeugnis meist ähnlich aufgebaut und gegliedert. Sie besteht aus diesen vier Teilen:

  • Trennungsgrund

    Steht im Arbeitszeugnis Auf eigenen Wunsch…, dann hat der Mitarbeiter selbst die Trennung veranlasst (zum Beispiel durch ein eigenes Kündigungsschreiben). In gegenseitigem Einverständnis deutet auf eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hin.

  • Danksagung

    Das Unternehmen bedankt sich im Arbeitszeugnis in der Regel für die Zusammenarbeit und die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers. Fällt der Dank sehr positiv aus, ist das ein gutes Zeichen. Fehlt ein Dankeschön komplett, ist das ein schlechtes.

  • Bedauern

    Auch ein Ausdruck des Bedauerns gehört in ein gutes Arbeitszeugnis. Kein Unternehmen lässt einen wertvollen und verdienten Mitarbeiter einfach so ziehen. Beinhaltet das Arbeitszeungis gar kein Zeichen des Bedauerns, scheint er wohl auch keine so überragende Kraft – und vielleicht nicht mal sonderlich beliebt – gewesen zu sein.

  • Wünsche

    Gute Wünsche mit auf den weiteren Berufs- und Lebensweg geben – auch das gehört meist dazu. Fehlen jegliche Wünsche im Arbeitszeugnis, ist das nicht so gut. Aber: Grundsätzlich auf die Formulierung achten!

Arbeitszeugnis Abschlussformel: Beispiele

Eine Abschlussformel könnte zum Beispiel so aussehen: Herr Körbel verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum XX.XX.XXXX (Datum). Seine Entscheidung bedauern wir sehr. Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auch für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Eine Abschlussformel, mit der Herr Köbel sicherlich gut leben kann. Die Formulierung ist durch und durch positiv. Das ist nicht immer so. Kleine Feinheiten können darüber entscheiden, wie eine Abschlussformel – und damit das gesamte Arbeitszeugnis – wahrgenommen wird. Zum Beispiel diese:

  1. Wörter auswählen

    Nicht jeder positiv besetzte Begriff ist positiv gemeint. Ein gutes Beispiel: Wir wünschen ihm oder ihr viel Glück. Glück ist etwas, das vor allem Menschen brauchen, denen die nötigen Kompetenzen fehlen. Nach dem Motto: Ohne Glück wird er oder sie es schwer haben. Darauf achten!

  2. Satz umstellen

    Auch hier sind es wieder die klitzekleinen Nuancen, die einem Zeugnis einen anderen Dreh geben. Beispiel: Wir wünschen weiterhin viel Erfolg… und Weiterhin wünschen wir viel Erfolg… Der gleiche Satz, die gleichen Vokabelen, nur geringfügig umgestellt – und schon ergibt sich eine ganz andere Bedeutung. Variante 1 legt nahe, dass der Mitarbeiter gute Leistungen gebracht hat und dies auch weiterhin tun wird. Variante 2 dagegen, dass es zum Erfolg bislang noch nicht gereicht hat.

  3. Intensität abschwächen

    Das ist der wohl wichtigste Parameter, den Unternehmen ändern können. Er gibt den Ausschlag darüber, ob ein Arbeitszeugnis mittelmäßig, gut oder sehr gut ausfällt. Begriffe wie sehr, besonders, groß, stets oder immer werten das Zeugnis auf – genauso wie engagiert, motiviert oder erfolgreich.

Arbeitsrecht Zeugnissprache: Das ist verboten

Wenig verwunderlich: Die Geheimbotschaften und versteckten Codes in Arbeitszeugnissen sorgen regelmäßig für handfesten Streit – auch vor Gericht. Denn: Arbeitnehmer können sich gegen Negativurteile wehren – diese sind verboten. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn das Fehlverhalten zweifelsfrei erwiesen ist – Diebstahl im Büro oder Untreue zum Beispiel – darf dies im Arbeitszeugnis Erwähnung finden. Mehr noch, es MUSS sogar im Zeugnis vorkommen – auch in Gestalt harter Formulierungen. Wenn nämlich der künftige Arbeitgeber darüber getäuscht wird, einen Betrüger einzustellen und deshalb zu Schaden kommt, kann er vom alten Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Bedeutet: Ein Unternehmen, das weitreichende Leistungsmängel eines ehemaligen Beschäftigten verschweigt, macht sich regresspflichtig.

Arbeitsrecht: Diese Urteile sollten Sie kennen

In punkto Arbeitsrecht sollten Sie diese Urteile beachten:

  • Versteckte Hinweise

    Versteckte Hinweise im Arbeitszeugnis sind nicht zulässig. Im konkreten Fall stand dieser Satz im Zeugnis: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von XY hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“ Das Arbeitsgericht Herford ließ die Passage streichen (2 Ca 1502/08). Sie suggeriert nämlich, dass der betroffene Arbeitnehmer in Wahrheit keineswegs so gut war wie sein Arbeitszeugnis.

  • Krakelige Unterschrift

    In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Hamm behandelte (LAG Hamm, 27.7.2016, Az 4 Ta 118/16), gab es Streit über die äußere Form des Arbeitszeugnisses. Der Geschäftsführer hatte das Zeugnis keineswegs in seiner Sonntagsschrift unterschrieben – die Unterschrift war extrem krakelig und kippte von links oben nach rechts unten. Das ist laut LAG Hamm unzulässig. Zum Einen müsse die Unterschrift derjenigen ähneln, mit der der Geschäftsführer auch wichtige betriebliche Unterlagen abzeichnet. Zum Anderen könnte eine abfallende Unterschrift – eine, die nicht parallel zum Zeugnistext verläuft – darauf hindeuten, dass man mit dem Arbeitnehmer unzufrieden gewesen sei.

  • Schlechte Note

    Wichtiges Detail: Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber begründen, für ein gutes oder sehr gutes gilt die Beweisumkehr – hier muss der Arbeitnehmer die Beweise auf den Tisch legen (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13). Im entsprechenden Fall ging es vor dem Arbeitsgericht Berlin darum, dass die Klägerin ein gutes Zeugnis verlangte – weil mittlerweile 86,6 Prozent aller Arbeitszeugnisse „gut“ oder „sehr gut“ seien. Erfolg hatte sie damit vor Gericht aber nicht.

  • Keine Banalitäten

    Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein. Darunter fallen aber keine Selbstverständlichkeiten – zum Beispiel der sichere Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm Word. Wer derartige Banalitäten betont, sorgt subtil dafür, dass doch ein schlechter Eindruck hängenbleibt. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ta 325/10) kassierte zum Beispiel diese Formulierung ein: „Die Zusammenarbeit mit Mandanten und Vorgesetzten war einwandfrei.“ Wie wirkt der Satz auf Sie? Die Richter meinen, er unterstelle mangelnde Teamfähigkeit.

Die (automatische) Silbentrennung ist im Arbeitszeugnis hingegen zulässig. Eine Verwaltungsangestellte hatte geklagt. Sie meinte, als Sekretärin müsse die die fehlerfreie Erstellung von Texten garantieren – einwandfreies Schrriftbild inklusive. Die Silbentrennung würde dem zuwiderlaufen. Die Klage wurde abgelehnt. Für Arbeitnehmer heißt das: Sie dürfen die automatische Silbentrennungsfunktion guten Gewissens einsetzen, wenn Sie ein Arbeitszeugnis erstellen.

Arbeitszeugnis erstellen: Sogar ein Sugardaddy muss es!

Arbeitszeugnis anfordernEinen skurrilen Fall verhandelte das Landesarbeitsgericht Hamm im Sommer 2019. Ein Unternehmer aus Bochum hatte 2017 eine 35-jährige Frau eingestellt – offiziell als Haushaltshilfe, in Wahrheit bezahlte er sie pauschal für Sex. Mit der dreifachen Mutter verabredete er, dass sie ihn jede Woche zweimal zwecks einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zuhause besuche. Wenig später schlossen beide Seiten einen offiziellen Arbeitsvertrag, nach dem die Frau als teilzeitbeschäftigte Hauswirtschafterin engagiert wurde. Eine monatliche Bruttovergütung von 460 Euro wurde genauso vereinbart wie ein Urlaubsanspruch von jährlich 25 Tagen. Insgesamt habe der Mann der Frau nach eigenen Angaben in Form von Barzahlungen und Zuschüssen sogar über 20.000 Euro gezahlt. Weil sich aber die erotischen Erwartungen des Mannes offenbar nicht erfüllten, kündigte er der Frau am 28. Februar 2018 und stellte sie frei. Daraufhin klagte sie vor dem Arbeitsgericht Bochum auf Zahlung des letzten monatlichen Arbeitsentgelts. Letztlich ohne Erfolg, da der Arbeitsvertrag nach Auffasung der Richter ein bloßes Scheingeschäft war. Aber: Auch Prostitution könne, so das Gericht, im Rahmen eines Arbeitsvertrags ausgeübt werden. Der Mann wurde daher zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergebe sich aus §§ 109, 6 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Arbeitszeugnis Muster: Vorlage

So könnte ein Arbeitszeugnis formuliert sein: „Herr Hammer, geboren am XX.XX.XXXX, war vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX als Senior Controller in unserem Hause tätig. Die Fantasia AG ist ein Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, das seit 1992 besteht und über 350 Mitarbeiter beschäftigt. Zu Herrn Hammers Aufgaben gehörten unter anderem:

  • Kontrolle der Planungsziele
  • Überprüfung der Prozess- und Steuerungsgrößen
  • Aufbau eines Berichtswesens
  • Einführung eines Informationssystems
  • Führung eines Teams von bis zu 20 Mitarbeitern
  • Beratung der Geschäftsleitung

Herr Hammer verfügt über ausgezeichnete und fundierte Fachkenntnisse, die er stets erfolgreich in die Praxis umsetzte und an seine Mitarbeiter weitergab. Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Herr Hammer erzielte hervorragende Arbeitsergebnisse und legte ein außergewöhnliches Engagement an den Tag. Während seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen hat sich Herr Hammer kontinuierlich weitergebildet. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr Hammer hat seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt. Herr Hammer verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihm eine exzellente Fachkraft und einen geschätzten Kollegen zu verlieren und danken ihm für die stets vorbildliche Mitarbeit. Wir wünschen Herrn Hammer für seine persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“ Hier können Sie das Arbeitszeugnis als WORD-Dokument herunterladen. Hier können Sie das Arbeitszeugnis als PDF herunterladen.

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