Aufhebungsvertrag: Alle Vorteile, Nachteile, Tipps und Muster

Der Aufhebungsvertrag kann ein Ausweg sein, aber auch eine Falle. Mit seiner Hilfe ist es Arbeitnehmern möglich, schnell aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen. Das kann erforderlich sein, wenn man zügig eine neue, lukrativere Stelle antreten will. Für Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag die vermeintlich bessere Alternative zur Kündigung. Beide Seiten sollten aber genau abwägen, bevor sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen…

Aufhebungsvertrag Definition: Was ist das?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der beide Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses regeln. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung vor allem dadurch, dass er in gegenseitigem Einverständnis geschlossen wird.

Mit dem Aufhebungsvertrag können zum Einen Kündigungsfristen umschifft werden, zum Anderen bedarf es keines triftigen Grundes. Das ist bei einer Kündigung in den allermeisten Fällen anders. Wer beispielsweise einen Arbeitnehmer fristlos vor die Tür setzen will, benötigt sogar schwerwiegende Gründe, um eine Kündigung durchsetzen zu können.

Profitieren können von einem Aufhebungsvertrag aber wohlgemerkt beide Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Diese Aspekte sind wichtig:

  • Kündigungsfristen

    An die gesetzlichen Kündigungsfristen muss sich ein Aufhebungsvertrag nicht halten. Man kann den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis endet, frei wählen bzw. verhandeln. Somit kann die Kündigungsfrist auch verkürzt oder verlängert werden. Denkbar, dass das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet wird.

  • Begründung

    Ohne gute Gründe ist die Kündigung eines Mitarbeiters oft unmöglich. Bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Begründung unnötig, da dieser einvernehmlich geschlossen wird. Der Betriebsrat ist ebenfalls nicht involviert. Er muss nur bei einer Kündigung hinzugezogen werden. Der Aufhebungsvertrag ist also eine Möglichkeit, um ein unerwünschtes Arbeitsverhältnis ohne jeglichen Grund zu einem Wunsch-Zeitpunkt zu beenden.

  • Kündigungsschutz

    Der gesetzliche Kündigungsschutz greift bei einem Aufhebungsvertrag nicht. Das kann speziell für den Arbeitgeber sehr vorteilhaft sein. Schließlich sind manche Mitarbeiter schwieriger zu kündigen als andere, zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrats oder solche mit einem Handicap. Durch einen Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz, den diese genießen, umgehen.

vgwort

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Aufhebungsvertrag Vorteile

Der Zeitfaktor ist von besonderer Bedeutung. Bei einer Kündigung können von deren Einreichung bis zum letzten Arbeitstag Ewigkeiten vergehen.

Das ist aber nicht der einzige Vorteil eines Aufhebungsvertrags. Er kann Unternehmen auch einen langwierigen Prozess vor dem Arbeitsgericht ersparen. Viel kostengünstiger und einfacher wäre es da doch, sich außergerichtlich zu einigen. Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich de facto um einen Vergleich, wie man ihn auch aus Gerichtsprozessen kennt.

Für den Arbeitnehmer wiederum ist eine Aufhebung des Vertrags die oftmals beste Möglichkeit, um schnell aus einem Arbeitsvertrag herauszukommen. Das kann attraktiv sein, wenn man eine lukrative Stelle antreten will, die unverzüglich besetzt werden soll.

Ein anderes Szenario: Ein Auszubildender, der merkt, dass er den falschen Beruf gewählt hat oder sich am Arbeitsplatz extrem unwohl fühlt, kommt so am schnellsten aus seinem Vertrag. Nicht jeder Fehlgriff kristallisiert sich schon in der Probezeit heraus. Manchmal braucht man dafür etwas länger.

Konfliktscheue Menschen sollten sich aber hüten, vorschnell einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Denn das Klischee besagt, dass Arbeitgeber unliebsame Angestellte mit seiner Hilfe ruckzuck vor die Tür setzen und am besten noch über den Tisch ziehen wollen. Das ist in vielen Fällen auch tatsächlich so. Aber längst nicht immer.

Hier noch mal auf einen Blick die größten Vorteile des Aufhebungsvertrags aus Arbeitnehmersicht:

  • Der Arbeitnehmer kann ohne Kündigungsfrist schnell eine neue Stelle antreten.
  • Er kann ohne Wartezeit einer für ihn unerträglichen Situation am Arbeitsplatz entkommen.
  • Der Arbeitnehmer kann den Aufhebungsvertrag aktiv mitgestalten.
  • Er kann eine Abfindung aushandeln, wenngleich kein Anspruch darauf besteht.
  • Durch einen Aufhebungsvertrag geht er einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung aus dem Weg.

Aufhebungsvertrag Nachteile

Nicht immer ist der Aufhebungsvertrag einer Kündigung überlegen. Arbeitnehmer sollten genau abwägen, welche die für sie bessere Alternative ist.

Das sind die größten Nachteile eines Aufhebungsvertrags:

  • Arbeitnehmer riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Der gesetzliche Kündigungsschutz greift für sie nicht.
  • Für Schwangere oder Schwerbehinderte gilt der besondere Kündigungsschutz nicht.
  • Eine Anhörung durch den Betriebsrat findet nicht statt.
  • Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung könnten entfallen.
  • Der Aufhebungsvertrag kann nicht wieder rückgängig gemacht werden (es sei denn, es wurde ein Widerrufsrecht vereinbart).

Aufhebungsvertrag Inhalt

Diese Punkte sollten im Aufhebungsvertrag festgehalten sein:

  • Beendigungsdatum des Arbeitsvertrags

    Das Arbeitsverhältnis kann per Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. Eine Frist ist aber genauso möglich.

  • Grund für die Beendigung

    Für Arbeitnehmer ist die Angabe eines Grundes wichtig, um eine Sperrfrist seitens der Arbeitsagentur abzuwenden.

  • Abfindung und Höhe der Abfindung

    Ein Anspruch besteht für Arbeitnehmer zwar nicht, aber je besser ihre Verhandlungsposition, desto größer die Chance auf eine (hohe) Abfindung.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Arbeitnehmer sollten per Aufhebungsvertrag verhindern, dass Versorgungsanwartschaften entfallen.

  • Freistellung

    In der Regel wird der Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages sofort freigestellt. Er kann per widerruflicher Freistellung aber auch dazu verpflichtet werden, im Notfall doch wieder arbeiten zu müssen.

  • Urlaubsansprüche

    Falls der Arbeitnehmer noch über Resturlaub verfügt, kann er ihn weiterhin in Anspruch nehmen oder ihn sich auszahlen lassen.

  • Sonderzahlungen

    Entweder werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für das laufende Jahr noch gezahlt oder der Arbeitnehmer verzichtet darauf – gegen eine Entschädigung.

  • Dienstwagen/Diensthandy

    Hier geht es um die Frage, ob und wie lange der Arbeitnehmer Dienstwagen und Diensthandy noch nutzen darf.

  • Arbeitszeugnis

    Es ist denkbar, ein komplett ausformuliertes Arbeitszeugnis in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Arbeitnehmer sollten zumindest die Gesamtnote verhandeln und hineinschreiben lassen.

  • Wettbewerbsverbote

    Der Aufhebungsvertrag könnte sie vorsehen, um einen Wechsel zur Konkurrenz zu verhindern. Dafür muss der Arbeitgeber aber eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen.

  • Ausgleichsklausel

    Darin erklären die Parteien, dass keinerlei Ansprüche mehr gegeneinander bestehen, sondern alle Ansprüche durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags abgegolten sind.

  • Widerrufsrecht

    Es ist möglich, einer Partei ein Widerrufsrecht vom Aufhebungsvertrag zuzugestehen.

Daneben gibt es noch weitere Aspekte, die im Einzelfall in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden könnten bzw. sollten. Dazu zählen:

  • Rückzahlungspflichten aus einem Arbeitgeber-Darlehen
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Prüfung und/oder Ausarbeitung des Aufhebungsvertrags
  • Erstattung von Ausbildungskosten
  • Regelungen über mögliche Patente und Erfindungen des Arbeitnehmers
  • Wiedereinstellungsklausel
  • Klagerücknahme, sofern eine Klage bereits erhoben wurde

Aufhebungsvertrag Arbeitszeugnis

Dieser Punkt ist wichtig: Bestehen Sie darauf, ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. Das können Sie insbesondere dann, wenn von Ihrem Arbeitgeber die Initiative ausgeht und er Ihren Vertrag vorzeitig beenden will. Wenn er zum Beispiel unter Zeitdruck steht, dann verfügen Sie über relativ viel Verhandlungsmasse.

Im Endeffekt erhalten Sie dann nicht nur ein qualifiziertes, sondern ein sehr positives Arbeitszeugnis. Das kann sich in Ihrem weiteren Berufsleben noch auszahlen.

Einen Anspruch darauf haben Sie selbstverständlich nicht – es ist von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrer Verhandlungsposition abhängig, ob das Arbeitszeugnis Bestandteil des Aufhebungsvertrags wird. Andererseits wird kein Arbeitgeber den gemeinsamen Deal wegen eines Arbeitszeugnisses scheitern lassen. Gehen Sie also mutig voran.

Aufhebungsvertrag Abfindung

Der Abfindung gewürzte Aufhebungsvertrag ist ein Dokument, das Arbeitgeber relativ gerne entgegennehmen. So lassen sich Kündigungsschutz, Sozialauswahl und Betriebsrat umgehen. Der Deal ist klar: Geld gegen Weggang! In der Regel beträgt die Höhe der Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Brutto-Monatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung.

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben Sie als Arbeitnehmer aber wohlgemerkt nicht. Es sei denn, sie ist in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder Sozialplan festgeschrieben.

Darum ist die Verlockung für viele groß, den Vertrag zu unterschreiben. Das Geld kann ein schmackhafter Köder sein – und es hilft im Zweifel, die nächste Zeit zu überbrücken. Wägen Sie aber ganz genau ab, ob Sie mit dem Geld wirklich besser fahren.

Aufhebungsvertrag Sperrzeit

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wertet die Arbeitsagentur dies als freiwillige Aufgabe eines sicheren Arbeitsplatzes. Das hat in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit zur Folge, während der der Ex-Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Der Anspruch kann sogar noch weiter verkürzt werden. Sollte der Arbeitnehmer für mehr als zwölf Monate ALG erhalten, reduziert sich sein Anspruch um ein Viertel der Anspruchsdauer. So bleiben von 24 Monaten ALG-Anspruch am Ende nur noch 18 Monate übrig. Davon werden zwölf Wochen am Anfang und der Rest am Ende gestrichen.

Die Sperre ist allerdings nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer ohnehin seine Stelle verloren hätte – zum Beispiel durch eine betriebsbedingte Kündigung – und wenn er der Kündigung mit dem Aufhebungsvertrag nur zuvorgekommen ist. Darum ist es wichtig, einen wichtigen Grund (z.B. betriebliche Veränderungen) in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Dadurch kann die Sperrzeit umgangen werden.

Und: Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, ist der Arbeitnehmer durch die Arbeitsagentur nicht kranken- oder rentenversichert. Dafür hat er selbst Sorge zu tragen. Zudem müssen Sie auf Ihre Abfindung Lohnsteuer zahlen. Für Abfindungen gilt allerdings ein ermäßigter Steuersatz.

Wann der Vertrag unwirksam ist

Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie niemals spontan unterschreiben. Und drängen lassen sollten Sie sich ebenfalls nicht. Übt der Arbeitgeber Druck auf Sie aus, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, wäre dieser sogar unwirksam – wegen Überrumpelung. Bedenken Sie: Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!

Weil der Aufhebungsvertrag für sie aber so attraktiv ist, setzen ihn viele Unternehmen auf unredliche Weise ein. Sie versuchen, einen unerwünschten Mitarbeiter im Schongang zu entsorgen. Bei Ihnen als Arbeitnehmer sollten die Alarmglocken klingeln, wenn…

  • der Arbeitgeber Druck aufbaut

    Beispiel: Das Angebot ist für drei Tage gültig, aber keinen Tag länger. Lassen sie sich auf derartige Spielchen gar nicht erst ein.

  • der Arbeitgeber Drohungen ausspricht

    Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, verklagen wir Sie. Oder: Dann machen wir Ihnen das Leben hier zur Hölle. Drohungen, egal welcher Art, gehören nicht zum Vorspiel eines Aufhebungsvertrages. Das ist unanständig, unseriös und kann vor Gericht zum Widerruf des Aufhebungsvertrags führen.

Außerdem muss Aufhebungsvertrag stets schriftlich auf Papier fixiert werden. Nicht bindend ist eine mündliche Vereinbarung — auch dann nicht, wenn sie unter Zeugen geschlossen wurde. Ebenfalls nicht bindend ist eine schriftliche Vereinbarung per Fax, E-Mail oder SMS. Setzen Sie also auf eine formell saubere Lösung: auf den guten alten Vertrag auf Papier.

Was möglich ist: Der Vertrag kann statt des Arbeitgebers von einem Prokuristen oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung unterzeichnet werden.

Aufhebungsvertrag Formulierungen

Wir haben die wichtigsten Aspekte, die in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein sollten, für Sie zusammengestellt – mit Formulierungsbeispielen. Das sind sie:

  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Hier­mit heben die Parteien das zwi­schen ih­nen be­ste­hen­de Ar­beits­ver­hält­nis zur Ver­mei­dung ei­ner an­sons­ten un­aus­weich­li­chen, vom Ar­beit­ge­ber aus­zu­spre­chen­den or­dent­li­chen Kün­di­gung aus be­trieb­li­chen Grün­den ein­ver­nehm­lich zum TT.MM.JJJJ auf. Die im Fal­le ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber ein­zu­hal­ten­de or­dent­li­che Kün­di­gungs­frist ist mit diesem Austrittsdatum ge­wahrt.

  2. Freistellung

    Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ab dem TT.MM.JJJJ bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich frei. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit der unwiderruflichen Freistellung etwaige Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche abgegolten sind.

  3. Gehalt

    Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses das ihm zustehende reguläre Gehalt in Höhe von 0000,00 Euro brutto pro Monat.

  4. Abfindung

    Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 0000,00 Euro brutto. Der Anspruch auf Abfindung entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich. Fällig und zahlbar ist die Abfindung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  5. Zeugnis

    Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis mit der üblichen Dankes- und Bedauernsformel und der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung „gut“.

  6. Firmeneigentum

    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens bis zum TT.MM.JJJJ, sämtliche dem Arbeitgeber gehörenden Sachen an diesen auszuhändigen.

  7. Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit

    Der Ar­beit­neh­mer wur­de dar­über in­for­miert, dass er zur früh­zei­ti­gen Ar­beits­su­che ver­pflich­tet ist. Er ist ver­pflich­tet, sich spä­tes­tens drei Mo­na­te vor Be­en­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­hält­nis­ses per­sön­lich bei der Agen­tur für Ar­beit ar­beits­su­chend zu mel­den. Der Ar­beit­neh­mer ist außerdem da­zu ver­pflich­tet, ak­tiv nach ei­ner Be­schäf­ti­gung zu su­chen. Informiert wurde der Ar­beit­neh­mer dar­über, dass der Ab­schluss der vor­lie­gen­den Ver­ein­ba­rung auch bei un­ver­züg­li­cher Mel­dung ei­ne Sperr­zeit zur Fol­ge ha­ben kann.

  8. Wettbewerbsverbot

    Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot bleibt durch den Aufhebungsvertrag unberührt. Es tritt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kraft. Die Entschädigungszahlung fällt gemäß der Regelung im Arbeitsvertrag aus.

Aufhebungsvertrag Vorlage

aufhebungsvertrag vorlage musterSo kann ein Aufhebungsvertrag konkret aussehen – zwei Muster:

  • Aufhebungsvertrag Muster von Karrierebibel: Hier (PDF)
  • Aufhebungsvertrag Muster der IHK Gießen-Friedberg: Hier (PDF).

4 Szenarien für Arbeitnehmer

Denken Sie gut über diese Szenarien nach, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben:

  1. Jobwechsel

    Der Aufhebungsvertrag legt exakt das Datum fest, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Das kann ein sehr viel früherer Zeitpunkt sein als der, den die gesetzlichen Kündigungsfristen vorsehen. Laut Gesetz können Arbeitnehmer zwar schon mit einer einmonatigen Frist kündigen, viele haben aber eine längere Kündigungsfrist im Vertrag.

    Klar ist: Wer den Vertrag zur Aufhebung unterschreibt, sollte sicher sein, den neuen Job auch wirklich in der Tasche zu haben. Sonst kann es ein böses Erwachen geben. Andererseits sollten Sie den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, sofern Sie nicht sicher sein können, ihn auch rechtzeitig antreten zu können.

    Sie sehen: Der Prozess erfordert viel Diplomatie. Sie müssen sich als Arbeitnehmer mit zwei Parteien besprechen und einigen. Das ist Arbeit – die sich am Ende aber auszahlen kann.

  2. Renommee

    Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmer die fristlose Kündigung verdient hätten, weil sie sich etwas Schwerwiegendes haben zuschulden kommen lassen. Und trotzdem bietet ihnen der Chef einen Aufhebungsvertrag an. Aus Arbeitnehmersicht ist das natürlich ein schönes Szenario. Der Lebenslauf bleibt frei von Makeln, auf die weitere Jobsuche wirkt sich der Fehltritt nicht aus.

    Warum aber sollte ein Chef das machen? Vielleicht entspricht es einfach seinem Naturell. Vielleicht ist er gutmütig oder konfliktscheu. Oder es entspringt der Sympathie für den Mitarbeiter, der zwar etwas falsch gemacht hat, aber immer wohlgelitten und beliebt war.

    Zu guter Letzt kann sich ein Unternehmen nie hundertprozentig sicher sein, ob eine fristlose Kündigung vor Gericht besteht. Ein Aufhebungsvertrag wäre da die sichere Variante.

  3. Widerruf

    Achtung: Wenn Sie Ihren Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben haben, können Sie den Federstrich kaum noch rückgängig machen.

    Wägen Sie also vorher ganz genau ab, ob Sie das Angebot wirklich annehmen wollen. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht existiert normalerweise nicht (nur, wenn Sie ihn explizit in den Kontrakt haben aufnehmen lassen). Der Vertrag könnte andernfalls höchstens wegen Irrtums oder wegen Täuschung und Drohung angefochten werden, doch dieser Weg ist steinig und führt nicht sonderlich oft zum Erfolg.

    Unterschreiben Sie daher auch nicht unter Druck. Im Zweifel setzen Sie sich vorher mit einem Anwalt, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft in Verbindung.

  4. Hinweispflicht

    Die Aufklärungspflicht eines Arbeitgebers beschränkt sich auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen des Aufhebungsvertrags. Das umfasst etwa eine mögliche Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.

    Über mehr muss Sie Ihr Arbeitgeber aber nicht informieren. Auch nicht darüber, dass Sie vom Vertrag – sofern einmal geschlossen – nicht mehr loskommen.

    Auch darum noch mal der Rat: Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, konsultieren Sie vor der Unterzeichnung einen Anwalt.

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