Bewerbungskosten absetzen: Pauschalen, Liste, Tipps

Bewerbungskosten absetzen – das geht. Immerhin müssen Sie als Bewerber in Vorleistung gehen. Bewerbungsfoto anfertigen, Bewerbungsratgeber kaufen, Hotel am Unternehmensstandort buchen, um nur ein paar Kostenbeispiele zu nennen. Bewerbungen kosten Geld. Das Finanzamt erstattet Ihnen die Bewerbungskosten – sofern Sie alles richtig belegen und eintragen. Bewerbungskosten absetzen: So machen Sie’s richtig…

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Bewerbungskosten steuerlich absetzen

Ihre Bewerbungskosten können Sie steuerlich absetzen. Bewerbungskosten zählen zu den Werbungskosten. Werbungskosten sind laut Einkommensteuergesetz „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“

Bewerbungen dienen zweifelsfrei dazu, Einnahmen zu erwerben und zu sichern. Dabei ist es unerheblich, ob eine Bewerbung zum Erfolg führt oder nicht. Wichtig ist nur, dass die Kosten im Rahmen der Stellensuche angefallen sind.

Bei der Berechnung der Einkünfte in der Steuererklärung können Sie die Werbungskosten von Ihren Einnahmen abziehen. Somit mindern Bewerbungskosten Ihre Steuerlast. Darum ist es auch ratsam, sich im Laufe des Jahres alle Bewerbungsgespräche zu notieren und die angefallenen Belege zu sammeln. Das bringt Ihnen am Ende des Steuerjahres bares Geld.

Sparen können Sie sich den Aufwand freilich, wenn für Sie insgesamt nur geringe Werbungskosten anfallen. Denn das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer die sogenannte Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht Ihnen das Finanzamt automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Dafür müssen Sie keine Belege oder Nachweise einreichen! Die Werbungskostenpauschale gilt für jeden einzelnen Arbeitnehmer – also bekommen sie Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften doppelt, sofern beide arbeiten.

Tatsächlich können Ihre Werbungskosten aber auch gut und gerne oberhalb von 1.000 Euro liegen. Um die Kosten geltend zu machen, müssen Sie sie einzeln in der Steuererklärung angeben. Immerhin gehören zu den Werbungskosten neben den Bewerbungskosten auch:

  • Fahrtkostenpauschale bzw. Pendlerpauschale
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel (Berufskleidung, Fachbücher, Aktentasche, Werkzeuge, Laptop, PC, Handy, Software)
  • Arbeitszimmer bzw. Home Office
  • Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände (z.B. Ärztekammer, Handwerkskammer, Gewerkschaft etc.)
  • Kosten von Dienstreisen
  • Berufliche Versicherungsbeiträge (z.B. Berufshaftpflicht)
  • Beruflich veranlasste Umzüge
  • Fortbildungen

vgwort

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Bewerbungskosten absetzen: Liste

Bewerbungskosten absetzen – diese Materialien und Dienstleistungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar:

Eigenwerbung

Materialien

  • Bewerbungsmappen
  • Briefumschläge
  • Klarsichthüllen
  • Druckerpatronen
  • Kleber
  • Einfache und beglaubigte Kopien
  • Stifte, Füller
  • Schreibpapier
  • Briefmarken

Recherche

  • Kurse
  • Seminare
  • Übersetzungen
  • Bücher, Ratgeber
  • Magazine, Zeitschriften
  • Bewerbungsschreiber
  • Beglaubigungen
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Reisekosten

  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Parkgebühren
  • Übernachtungen
  • Verpflegung
  • Stadtpläne
  • Unfallkosten auf der Fahrt zu einer Bewerbung

Hinweis: Wer die Telefon- oder Internetkosten anteilig absetzen will, könnte Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Häufig lehnt es die Steuererstattung ab. Trotzdem: Probieren geht über studieren.

Online-Bewerbungskosten absetzen

Der Großteil der Bewerbungen erfolgt heute online. Und diese Entwicklung dürfte sich fortsetzen. Auf den ersten Blick sind Online-Bewerbungen deutlich kostengünstiger als solche aus Papier. Das Porto fällt weg, außerdem Anschaffungskosten für Mappe, Papier, Stifte, Druckerpatronen.

Dennoch können Sie selbstverständlich auch eine Online Bewerbung von der Steuer absetzen. Die Pauschale, die das Finanzamt akzeptiert, ist bei Online-Bewerbungen aber geringer als bei schriftlichen (dazu gleich mehr).

Außerdem entstehen Ihnen ja weiterhin Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung: Bewerbungsratgeber, Foto und Fahrtkosten beispielsweise. Die können Sie anrechnen, unabhängig davon, ob die Bewerbung auf dem Online- oder Offline-Weg erfolgt ist.

Was Sie hingegen nicht in Ihrer Steuererklärung absetzen können, sind die Bewerbungskosten Ihres Kindes oder Ihrer Kinder.

Bewerbungskosten absetzen: Pauschalen

Sie haben drei Optionen, um Ihre Bewerbungskosten abzusetzen:

  • Sie machen die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro geltend.
  • Sie reichen die Belege für Ihre Bewerbungskosten ein.
  • Sie machen Ihre Bewerbungskosten über Pauschalen geltend.

Bei Variante 1 müssen Sie nichts weiter tun. Das Finanzamt schreibt Ihnen die Werbungskostenpauschale automatisch gut, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Sie könnten dabei aber Geld verschenken – wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten im vergangenen Steuerjahr mehr als 1.000 Euro betragen haben. Wenn Sie das verhindern wollen, springen Sie zu Variante 2 oder 3.

Bei Variante 2 rechnen Sie alle Bewerbungskosten, für die Sie Belege gesammelt haben, zusammen und tragen Sie als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung ein. Das kann eine langwierige und komplizierte Angelegenheit sein.

Einfacher ist Variante 3: Das lästige Sammeln der Quittungen bleibt Ihnen damit erspart. Sie legen einfach eine Pauschale zugrunde. Pro schriftlicher Bewerbung lässt das Finanzamt erfahrungsgemäß neun bis 15 Euro durchgehen. Manche Finanzämter orientieren sich an einem Urteil des Finanzgerichts Köln aus dem Jahr 2004, das für schriftliche Bewerbungen Kosten von jeweils 8,50 Euro angenommen hatte.

Für eine E-Mail-Bewerbung, wie sie heute üblich ist, bekommen Sie nicht so viel zurück – hier beträgt die Pauschale nur 2,50 Euro pro Bewerbung. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht inbegriffen.

Aber: Auch wenn sich das Finanzamt in der Regel an Pauschalen orientiert — Anspruch auf eine solche Pauschale haben Sie grundsätzlich nicht. Es liegt immer im Ermessen des Sachbearbeiters, ob und welche Pauschale er anerkennt.

Bewerbungskosten in der Steuererklärung eintragen

Die Steuererklärung ausfüllen – für die meisten eine undankbare Aufgabe. Speziell für Berufsanfänger ist sie sehr herausfordernd. Wo soll ich meine Bewerbungskosten überhaupt eintragen?

Antwort: in der Anlage N. Hier werden die Werbungskosten – und damit auch die Bewerbungskosten – eingetragen. Einfach in Zeile 45 der Anlage N die Bewerbungskosten mit einer passenden Bezeichnung (z.B. „Kosten für Briefumschläge“, „Kosten für Bewerbungsratgeber“) sowie die Summe der einzelnen Ausgabenposten eingeben.

Mit einer guten Steuersoftware geht das in der Regel ohne Probleme. Sie können so viele Felder für Ihre Bewerbungskosten hinzufügen, wie Sie benötigen.

Bewerbungskosten absetzen: Tipps

Die Steuererstattung sollten Sie schon während Ihres Bewerbungsprozesses im Hinterkopf abspeichern. Das heißt: Dokumentieren Sie all Ihre Bewerbungen auf einer Liste und bewahren Sie die entsprechenden Dokumente, Mappen, Mails auf.

Vor allem dann, wenn Sie Ihre tatsächlichen Bewerbungskosten absetzen wollen – und keine Pauschalen. Auch könnte das Finanzamt die Vorlage von Belegen nachträglich von Ihnen verlangen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Zum Beispiel, indem Sie auf Ihrem Rechner einen Ordner anlegen, in dem Sie die Eingangsbestätigungen oder Absagen der einzelnen Unternehmen ablegen – oder Ihre per Mail verschickten Bewerbungen.

Das Gleiche gilt für alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen. Bewahren Sie also auch Quittungen von Mappen, Stiften, Fotos, Stadtplänen usw. auf – am besten heften Sie alles in einem Ordner, Ihrem Steuerordner, ab.

Tipp: Ein Schuhkarton bietet sich für Papierbelege an. Der ist im Innern trocken und dunkel. So verblassen Ihre Dokumente nicht so schnell. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie Belege auch kopieren oder einscannen und auf Ihrem Computer ablegen.

Bewerbungskosten vom Arbeitgeber erstatten lassen

Bis Sie Geld vom Finanzamt erstattet bekommen, können Wochen und Monate ins Land gehen. Es gibt aber noch andere Wege, sich Ihre Bewerbungskosten zurückzuholen. Das ist gerade für Menschen wichtig, die mit jedem Euro kalkulieren müssen. Auch ist es gerade in Zeiten von Arbeitslosigkeit, Studium oder geringfügiger Beschäftigung oft schwierig, alle anfallenden Kosten auszulegen.

Die gute Nachricht: Viele Arbeitgeber erstatten die Kosten für ein Vorstellungsgespräch. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten. Voraussetzung ist, dass der Bewerber sich auf eine zu besetzende Stelle beworben und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten hat. Die Pflicht zur Kostenübernahme ist unabhängig davon, ob der Bewerber letztlich den Zuschlag erhält oder nicht. Es werden allerdings nur solche Kosten erstattet, die nach den Gesamtumständen „erforderlich“ waren. Der Bewerber hat sich also stets die Frage zu stellen, ob die jeweiligen Auslagen wirklich notwendig sind.

Auf der anderen Seite haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Kostenübernahme zu verweigern oder zu begrenzen. Dies muss das Unternehmen aber bei der Einladung zum Bewerbungsgespräch deutlich machen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Nicht unüblich ist es beispielsweise, nur die Anreise mit der Bahn zu erstatten. Möchte der Bewerber aber mit dem Flugzeug anreisen, muss er die Mehrkosten selbst tragen.

Tatsächlich hängt die Bereitschaft zur Kostenübernahme häufig davon ab, für welche Stelle der Bewerber vorgesehen ist. Hochqualifizierten und nachgefragten Arbeitskräften will man das eigene Unternehmen möglichst schmackhaft machen – dazu gehört auch eine großzügige Übernahme der Bewerbungskosten.

Eigentlich selbstverständlich: Erscheint der Kandidat gar nicht oder ohne ausdrückliche Einladung zum Vorstellungsgespräch, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Bewerbungskosten zu übernehmen. In jedem Fall gilt: Der Bewerber muss die Kosten innerhalb von drei Jahren geltend machen, danach sind sie verjährt. Das sollte machbar sein.

Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstatten lassen

Es gibt sogar noch eine weitere Möglichkeit, um sich die Bewerbungskosten zurückzuholen: Die Übernahme der Bewerbungskosten durch die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter. Vielfach können Sie sich hier Bewerbungskosten erstatten lassen.

Anhand ihres Vermittlungsbudgets entscheidet die für Sie zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter, ob und in welcher Höhe Ihnen Bewerbungskosten erstattet werden. Möglich sind bis zu 260 Euro Erstattung pro Jahr.

Wichtig: Sofern die Eingliederungsvereinbarung keine Angaben zu Bewerbungskosten macht, müssen Sie Übernahme der Kosten vor ihrer Entstehung beantragen. Fragen Sie also unbedingt VOR Ihrem Bewerbungsgespräch nach, ob und welche Kosten übernommen werden können, damit Sie nicht auf den Bewerbungskosten sitzen bleiben.

Mehr Zeit für die Steuererklärung!

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Seit 2019 haben Sie mehr Zeit, um sich Ihr Geld inklusive der Bewerbungskosten vom Finanzamt zurückzuholen. Bislang mussten Sie Ihre Steuererklärung stets bis Ende Mai vorlegen. Jetzt reicht es dem Finanzamt aus, wenn sie bis zum 31. Juli vorliegt.

Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst machen, sondern von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, verschiebt sich die Frist noch weiter nach hinten. Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 muss dann nicht vor Ende Februar 2021 beim Finanzamt eingehen.

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