Ghosting in der Bewerbung und am Arbeitsplatz: Alle Tipps

Wenn man plötzlich weg ist und unauffindbar, dann spricht man neuerdings von Ghosting. Ein Date, das sich nicht mehr meldet oder gar ein Partner, der ohne Vorwarnung jeden Kontakt abbricht. Im Bewerbungsprozess spielte Ghosting schon immer eine tragende Rolle. Arbeitgeber, die Bewerber links liegen lassen und es nicht mal für nötig erachten, ihnen eine Absage zu schicken. Doch auch Bewerber und Arbeitnehmer können Ghosting betreiben. Wenn sie clever sind, lassen sie es aber bleiben. Job-Ghosting: Es zeugt von schlechtem Stil – und kann schneller nach hinten losgehen, als einem lieb ist…

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Ghosting: Was ist das überhaupt?

Ghosting kennen Sie – hoffentlich nicht – aus Ihrem Liebesleben. Die Mode-Vokabel meint Folgendes: Der Freund oder die Freundin meldet sich einfach nicht mehr. Er oder sie reagiert nicht auf Anrufe oder Nachrichten, ruft nicht zurück, schreibt nicht mehr, weder über Whatsapp noch per E-Mail, verschwindet einfach von der Bildfläche.

Ältere Generationen bemühen dafür gerne eine anderes Bild: „Ich geh mal kurz Zigaretten holen.“ Und weg war er – und ward nie mehr gesehen. Gemeint ist das Gleiche.

Ghosting kann jeder betreiben: Lose Kontakte, aber auch enge Freunde, im schlimmsten Fall Paare. Relativ normal ist es wohl bei Dates, die nach dem ersten Treffen den Kontakt abbrechen – wohlgemerkt ohne Begründung. Bricht jemand den Kontakt hingegen ab mit den Worten „Das war’s, ich will nichts mehr mit dir zu tun haben“, dann haben wir es streng genommen nicht mit Ghosting zu tun, sondern mit einem Schlussstrich – oder, um im Englischen zu bleiben: mit einem klaren Cut.

Offenbar betreiben Frauen Ghosting häufiger als Männer. So ergab eine Umfrage des Dating-Portals Elitepartner unter 11.000 Befragten, dass…

  • jede vierte Frau schon einmal jemanden geghostet hat.
  • von den Single-Frauen bis 29 Jahre sogar 36 Prozent schon einmal Ghosting angewandt haben.
  • 19 Prozent der Männer Ghosting betrieben haben.

Der Kern des Ghosting: Es lässt einen ratlos zurück. Der Betroffene kann nur rätseln und über die Beweggründe des Gegenübers mutmaßen. Was kann ihn oder sie dazu veranlasst haben? Hat er oder sie einen Neuen? Hier kommt auch der sogenannte Zeigarnik-Effekt ins Spiel: ein psychologischer Effekt, der besagt, dass man sich an unerledigte, unterbrochene Aufgaben besser erinnert als an abgeschlossene. Sie bleiben im Kopf kleben, während Erfolge schnell abgehakt werden.

Damit einher gehen oft Schuldgefühle und Gewissensbisse. Für die gibt es aber oft – objektiv betrachtet – gar keinen Anlass. Darum ist Ghosting so hinterhältig und regelrecht asozial. Der erste Ratschlag muss daher lauten: Tun Sie es nicht! Betreiben Sie kein Ghosting, auch nicht bei der Bewerbung oder im Job. Warum Job-Ghosting Ihnen schaden kann, erklären wir Ihnen gleich…
vgwort

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Ghosting in der Bewerbung und im Job

Um ehrlich zu sein, ist Ghosting im Bewerbungsverfahren nichts Neues. Es gibt das Phänomen seit Jahr und Tag. So spielt es sich ab: Der Bewerber reicht seine Bewerbungsunterlagen ein, ist frohen Mutes, erhält auch eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis: „Wir melden uns bei Ihnen.“ Und dann? Nichts. Der Arbeitgeber meldet sich nicht zurück.

Ghosting kann auch nach dem Bewerbungsgespräch auftreten. Wenn der Personalmanager gemerkt hat, dass die Chemie nicht stimmt – und den Kontakt abbricht. Das ist zwar eine Arbeitserleichterung, aber Wertschätzung geht anders.

Mögliche Gründe, warum ein Arbeitgeber Ghosting bei der Bewerbung betreibt. Er…

  • hat sich für einen anderen Bewerber entschieden.
  • möchte sich die Mühe nicht machen, Ihnen abzusagen.
  • will Zeit sparen.
  • hat Sie aussortiert und danach schnell vergessen.
  • sagt Ihnen nicht persönlich ab, weil er Angst vor Ihrer Reaktion ab.

Allesamt Gründe, die sehr menschlich, aber dennoch inakzeptabel sind.

Ghosting kann aber auch von Bewerbern oder Arbeitnehmern ausgehen. Diese Fälle scheinen sich zu häufen – speziell im Ausland, wo die Kündigungsfristen kürzer und die Regularien laxer sind. Da erscheinen Mitarbeiter von heute auf morgen einfach nicht mehr zur Arbeit – und die Firmen können nichts dagegen tun.

In Deutschland ist das kaum möglich. Wenigstens eine Kündigung muss der Arbeitnehmer einreichen. Tut er das, kann man nicht mehr von Ghosting sprechen.

Abtauchen können dafür Bewerber während oder nach der Bewerbung. Sie erscheinen trotz einer Einladung nicht zum Vorstellungsgespräch – ohne abzusagen. Sie sind nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr für weitere Rückfragen zu erreichen. Sie reagieren auf einen angebotenen Arbeitsvertrag nicht.

Dahinter stecken natürlich handfeste Beweggründe: Vielleicht ist dem Bewerber klar geworden, dass diese Stelle in diesem Unternehmen doch nicht die richtige für ihn ist. Oder er hat in der Zwischenzeit das Angebot eines Konkurrenten erhalten, das er nicht ablehnen kann. Oder der Bewerber ist feige und will einem unangenehmen Telefonat aus dem Weg gehen.

Job-Ghosting: 6 Beispiele

ghosting jobGhosting gibt es in sehr vielen Konstellationen auf dem Arbeitsmarkt und im Job. Hier noch ein paar andere Beispiele:

  • Kunden, die nach regelmäßiger Zusammenarbeit abtauchen
  • Vertriebler, die nichts mehr von einem Interessenten hören
  • Freiberufler, die keine Rückmeldung von einem möglichen Auftraggeber erhalten
  • Potenzielle Auftraggeber, die keine Rückmeldung vom Freiberufler bekommen
  • Bewerber, die nicht zum Assessment Center erscheinen
  • Alte Kollegen, die trotz ihrer Präsenz in sozialen Netzwerken nicht auf Kontaktanfragen reagieren

An den Beispielen sehen Sie: Manchmal ist Ghosting durchaus nachvollziehbar, meistens aber nicht. Als Bewerber sollten Sie jedenfalls davon absehen. Wir sagen Ihnen auch, warum…

Warum Ghosting Bewerbern schadet

Ghosting ist immer ein schlechter Zug – IMMER. Auch dann, wenn sich beide Parteien einig sind, dass es zwischen ihnen nicht funktionieren kann. Eine höfliche Standardabsage ist das Mindeste, was sowohl Bewerber als auch Unternehmen erwarten können.

5 Gründe, warum Sie als Bewerber kein Ghosting betreiben und dem Unternehmen wenigstens absagen sollten. Ghosting…

  • zeugt von mangelndem Respekt

    Und Respekt fordern heute doch alle unentwegt ein. Also zeigen auch Sie ihn auch, den Respekt!

  • ist feige

    Niemand verlangt von Ihnen übertriebenen Heldenmut im Bewerbungsdschungel. Aber eine höfliche Absage kriegt jeder hin – zur Not per E-Mail. Sie müssen Ihrem Gegenüber nicht einmal in die Augen sehen und die Wahrscheinlichkeit, überhaupt ein Feedback zu erhalten, ist gering. Geben Sie sich einen Ruck!

  • kann Ihnen sehr lange schaden

    Man sieht sich ja bekanntlich immer zwei- oder drei- oder viermal im Leben. Vielleicht wollen Sie in einigen Jahren doch noch bei diesem Unternehmen anheuern. Die Erinnerung an Ihr Ausweichmanöver könnte Sie dann den Job kosten. Speziell in kleinen Branchen, in denen jeder jeden kennt, ist Ghosting brandgefährlich.

  • spricht sich herum

    Und zwar schneller, als Ihnen lieb ist. Dann schadet Ghosting schon sehr kurzfristig. Wenn die Chefs zweier Wettbewerber gut miteinander können und sich gegenseitig Anekdoten auftischen, kriegen Sie weder hier noch dort den Job. Vor allem in kleinen Branchen drohen Nachteile.

  • zeigt Konfliktscheu

    In einer Beziehung oder beim Dating ist Ghosting ein Abgang für Menschen, die nicht in der Lage oder willens sind, einen Konflikt auszutragen oder auszuhalten. Wer sich heimlich aus dem Staub macht, muss sich selbst nicht erklären, den Gegenüber nicht anhören, nichts ausdiskutieren. Sehr bequem. Wahrscheinlich ist so jemand im Privaten kein guter Partner – und im Job-Kontext kein guter Mitarbeiter.

Ghosting durch den Arbeitgeber: Was tun?

Als Bewerber können Sie erwarten, dass das Unternehmen fair mit Ihnen umgeht. Die Realität sieht manchmal anders aus. Darum gilt es zunächst, Ghosting durch den Arbeitgeber von vornherein zu verhindern. Ein paar kleine Kniffe gibt es durchaus, die Ghosting zumindest unwahrscheinlicher machen. Zum Beispiel:

  • Sowohl im Anschreiben als auch am Ende eines möglichen Jobinterviews darauf hinweisen, dass man sich „darauf freut, von Ihnen zu hören“.
  • Am Ende des Vorstellungsgesprächs nach „dem weiteren Vorgehen“ erkundigen.
  • Sich für das angenehme Vorstellungsgespräch bedanken.
  • Den Gesprächspartner bei der Verabschiedung mit Namen anreden.
  • Betonen, welch positiven Gesamteindruck man vom Unternehmen habe.

All das baut – wenigstens subtil – Druck auf, erzeugt Verbindlichkeit.

Wie aber verhalten, wenn man schon zum Ghosting-Opfer geworden ist? Angenommen, Sie schreiben eine blitzsaubere Bewerbung und warten ab. Und warten und warten und warten. Irgendwann dämmert Ihnen, dass Sie keine Antwort mehr erhalten werden.

Dann müssen Sie selbst aktiv werden. Immerhin könnt es ja auch sein, dass Ihre Bewerbung aus Versehen im Spam-Ordner gelandet oder bei der Mitarbeiterin angekommen ist, die in Elternzeit gegangen ist, aber vergessen hat, eine Abwesenheitsnotiz zu aktivieren.

Zunächst einmal: Geben Sie dem Unternehmen Zeit. Nicht drängeln! Nach Ablauf der Wartezeit (zwei Wochen sind angemessen) aber können und sollten Sie nachhaken. Sie könnten eine E-Mail schreiben. Oder anrufen. Versuchen Sie es telefonisch über verschiedene Wege. Rufen Sie in der Personalabteilung an, in der Zentrale, zur Not sogar im Kundenservice oder in der Pressestelle.

Kommen Sie nirgends durch, dann ist auch der Weg über öffentliche Kanäle denkbar. Senden Sie einen Tweet, schreiben Sie über Facebook oder Instagram. Öffentlicher Druck wirkt oft Wunder.

Aber Vorsicht: Sie selbst begeben sich damit ebenfalls in die Schusslinie. Wenn andere Arbeitgeber sehen, dass Sie Firmen im Social Web aggressiv angehen, könnten sie Sie als Unruheherd einordnen und von einer Einstellung Abstand nehmen. Daher auch im Netz immer höflich bleiben!

Und natürlich sollte Ihr aktueller Arbeitgeber nicht Wind davon kriegen, dass Sie sich anderweitig bewerben. Soziale Medien also immer mit Bedacht einsetzen…

Eine Alternative: Eruieren Sie auf Xing oder Linkedin den Personalverantwortlichen des Unternehmens und schreiben ihn direkt an.

Fruchtet keine Ihrer Bemühungen, dann bleibt nur eins: Aufgeben. Was Sie aber durchaus nachträglich noch tun können: Eine Bewertung auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor hinterlassen.

Auch hier bitte nicht mit Beleidigungen um sich werfen, sondern sachlich bleiben. Motto:

  • Ich habe nach meiner Bewerbung nichts mehr vom Unternehmen gehört. Das nennt sich wohl Ghosting und zeugt von schlechten Umgangsformen. Schade.

Diese Beziehungsphänomene gibt es noch

Ghosting Dating BewerbungGhosting ist nicht das einzige grassierende Beziehungsphänomen. Daneben gibt es zum Beispiel noch…

  • Cushioning. Das meint, sich neben der aktuellen Freundin oder dem Freund noch jemand anderen warmzuhalten, damit man im Falle einer Trennung butterweich landet.
  • Dann gibt es Benching. Sich immer mal wieder melden, ohne eine verbindliche Beziehung einzugehen. Eine Taktik für Abgebrühte: So kann man weiterhin die Fühler ausstrecken, hat aber jemanden in der Hinterhand für den Fall, dass die Suche im Nichts endet.
  • Wer auf Lovebombing setzt, überschüttet andere mit Liebesbekundungen, Aufmerksamkeit und Zuwendung. Die Phase ist aber erfahrungsgemäß sehr schnell zu Ende.
  • Zombieing bedeutet, dass sich der Ex-Partner oder ein früheres Date nach langer Zeit wieder meldet. Vielleicht, weil er oder sie wieder Single ist.
  • Last but not least scheint auch Gatsbying im Kommen zu sein. Nie gehört? Wer gatsbyed, der möchte andere über soziale Netzwerke beeindrucken und die Aufmerksamkeit seines Schwarms auf sich ziehen. Instagram scheint dabei das perfekte Vehikel für Hobby-Gatsbys zu sein.

Und jetzt die spannende Frage: Welches dieser Dating-Phänomene lässt sich auf die Arbeitswelt übertragen?

Cushioning könnte für Freiberufler mit mehreren Auftraggebern interessant sein, Benching für umworbene Spitzenkräfte, die gelegentlich mit einer neuer Herausforderung liebäugeln.

Lovebombing bietet sich für Unternehmen an, die unbedingt Mister X von der Konkurrenz abwerben wollen. Zombieing kennt man aus der Arbeitswelt als Boomerang-Recruiting.

Gatsbying hingegen kann jeder betreiben – kluge Beiträge in Business-Netzwerken oder Fachforen haben schon so manches Unternehmen nachhaltig beeindruckt…

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[Bildnachweis: Brian A Jackson by Shutterstock.com]

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