Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Kündigungsfristen sind gesetzlich vorgegeben. Kein Unternehmen kann Sie von heute auf morgen vor die Tür setzen. Umgekehrt können Sie auch Ihrem Arbeitgeber nicht urplötzlich den Rücken kehren. Aber wie lange dauert es von der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag? Wie lange ist ist die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren? Und wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei 20 Jahren? Alles, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Kündigungsfristen wissen müssen…

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Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Bei einer ordentlichen Kündigung sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Sie gelten für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 geregelt. Die sogenannte Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. eines Monates oder zum Monatsende. Diese gilt für jeden Arbeitnehmer – mit Ausnahme derer, mit denen vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. So können beispielsweise Kleinbetriebe, die weniger als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der Azubis beschäftigen, durch eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag festhalten, dass die vierwöchige Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer nicht nur zum 1. und 15. eines Monats vollzogen werden kann, sondern ohne festen Kündigungstermin. Weniger als vier Wochen darf die Kündigungsfrist aber auch hier nicht betragen. Sie können als Arbeitnehmer also bei Ihrem Arbeitgeber vier Wochen vorher die Kündigung einreichen – unabhängig davon, wie lange Sie schon beschäftigt sind. Umgekehrt gilt dies nicht. Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit die entscheidende Größe. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber

  • einen Monat zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren
  • zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren
  • drei Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von acht Jahren
  • vier Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren
  • fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von zwölf Jahren
  • sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren
  • sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren

Eine Ausnahme bilden Aushilfstätigkeiten, die nicht länger als drei Monate ausgeübt werden. Hier kann im jeweiligen Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche festgelegt werden.
vgwort

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Kündigungsfristen Probezeit: Wann kann ich kündigen?

Die Probezeit ist schon dem Namen nach eine Ausnahme: eine Zeit, in der sich der Arbeitnehmer bewähren soll und muss. Sie dient dazu, dass sich beide Seiten näher kennenlernen. In Wahrheit bringt sie in erster Linie dem Unternehmen Vorteile. Es kann sich schnell eines neuen Mitarbeiters entledigen, sollte sich herausstellen, dass dieser für die Stelle untauglich – oder charmanter ausgedrückt: nicht so prädestiniert wie erhofft – ist. Aber: Auch in der Probezeit kann das Unternehmen einen Arbeitnehmer nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen. Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Entscheidend ist dabei, wann die Kündigung der Gegenseite zugeht. Dies muss innerhalb der Probezeit erfolgen. Möglich ist es demzufolge auch, am letzten Tag der Probezeit zu kündigen und den Arbeitsvertrag somit zwei Wochen nach der Probezeit zu beenden. Eine Ausnahme ist die außerordentliche fristlose Kündigung. In diesem Fall gibt es keine Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen Arbeitsvertrag: Welche Regelungen können enthalten sein?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie sind allgemeingültig. Das heißt aber nicht, dass alle zusätzlichen Klauseln zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag unwirksam sein müssen – manche sind es aber durchaus. Schauen Sie also genau in Ihren Arbeitsvertrag. So darf zum Beispiel die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nie unterhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen liegen. Ein Arbeitgeber kann nicht einfach eine Kündigungsfrist von einer, zwei oder drei Wochen in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Tut er es doch, ist die Klausel unwirksam. Im entgegengesetzten Fall ist eine Verlängerung sehr wohl möglich. So kann beispielsweise die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers an die des Arbeitgebers angepasst werden. Dann muss auch der Arbeitnehmer bei einer langjährigen Betriebszugehörigkeit eine mehrmonatige Kündigungsfrist einhalten – nicht allein das Unternehmen. So ist es speziell bei Führungskräften keine Seltenheit, dass in ihren Arbeitsverträgen eine mehrmonatige Kündigungsfrist festgeschrieben wird. Aber Achtung: Über die Kündigungsfrist des Unternehmens hinausgehen darf sie nicht. Und zu lang sein darf sie ebenfalls nicht. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil 2017, dass eine dreijährige Kündigungsfrist eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers und damit unwirksam sei. Sie verstoße gegen Paragraph 307 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB), weil sie die im Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit verletze. Steht eine solche Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag, ist sie unwirksam. Sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Rechtsanwalt darauf an. Bei aller Fairness und Chancengleichheit: Eine verlängerte Kündigungsfrist hat für Sie als Arbeitnehmer natürlich Nachteile. Sie können nicht so schnell den Arbeitsplatz wechseln, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Ein möglicher Einkommensverlust! Arbeitgeber hingegen können länger und besser planen, ihre Personalplanung profitiert insgesamt. Andererseits können kurze Kündigungsfristen in Zeiten des War for Talents durchaus auch ein Argument sein, das Unternehmen bei der Verhandlung mit Fachkräften in die Waagschale werfen können.

Kündigungsfristen Tarifvertrag: Das gilt im Öffentlichen Dienst

Auch in Tarifverträgen finden sich mitunter spezielle Regelungen und Hinweise zu Kündigungsfristen. Ein genauer Blick lohnt sich! Achtung: Anders als im Arbeitsvertrag können die tariflichen Kündigungsfristen deutlich verkürzt sein. Dabei können sie auch von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) etwa unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Diese Kündigungsfristen gelten laut Tarifvertrag für unbefristete Verträge:

  • zwei Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als sechs Monaten
  • ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu einem Jahr
  • sechs Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen einem und fünf Jahren
  • drei Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen fünf und acht Jahren
  • vier Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen acht und zehn Jahren
  • fünf Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen zehn und 15 Jahren
  • sechs Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwölf Jahren

Diese Kündigungsfristen gelten laut Tarifvertrag für befristete Verträge:

  • zwei Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bis zum Ablauf der Probezeit
  • vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten
  • sechs Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr
  • drei Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren
  • vier Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als drei Jahren

Kündigungsfristen berechnen: So geht’s

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Und auf der schriftlichen Kündigung steht immer eine Datumsangabe. Also ist es doch logisch, dass dieses Datum maßgebend für die Berechnung der Kündigungsfrist ist, oder? Antwort: Nein. Es könnte ja sein, dass der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben schon vor zwei Monaten erstellt und jetzt erst wieder aus der Schublade gezaubert hat. Oder dass er das Datum absichtlich zurückdatiert hat. Oder dass er sich beim Datum schlicht geirrt hat. Oder… Das heißt: Das Datum auf dem Kündigungsschreiben spielt für die Berechnung der Kündigungsfrist keine Rolle. Entscheidend ist alleine, wann die Kündigung beim Empfänger als zugestellt gilt. Die nächste Frage aber lautet: Zu welchem Zeitpunkt gilt eine Kündigung als erklärt und zugestellt? Hierbei ist entscheidend, wann der Mitarbeiter die Information der Kündigung tatsächlich erhält. Wird die Kündigung persönlich überreicht, ist die Antwort klar. Aber was, wenn das Dokument mit der Post verschickt wurde? Das ist schon kniffliger. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Kündigungsfrist beginnt, wenn das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Wenn die Kündigung im Briefkasten des Mitarbeiters liegt, hat sie dessen Machtbereich erreicht. Es bringt also nichts, wenn Sie den Brief mit dem Kündigungsschreiben gar nicht erst öffnen – er gilt dennoch als zugestellt. Aber sogar der genaue Zeitpunkt spielt eine Rolle. Wenn die Kündigung bis zum Nachmittag eintrifft, beginnt die Kündigungsfrist normalerweise noch am gleichen Tag. Denn der Arbeitnehmer hatte ja die Möglichkeit, seinen Briefkasten zu kontrollieren. Wird sie am Abend zugestellt, geht man davon aus, dass die Kündigung erst am nächsten Tag beim Empfänger eingeht. Und dann wäre da noch der Wochentag: Wenn die Kündigung an einem Samstagabend eingeht, gilt sie üblicherweise erst am Montagmorgen als zugestellt. Am Montag beginnt damit die Kündigungsfrist. Denn Gerichte gehen davon aus, dass Briefkästen samstagabends und sonntags nicht regelmäßig geleert werden. Kompliziert, nicht wahr? Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Kündigungsfrist meist an dem Tag beginnt, nach dem ein Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat. Beispiel: Die Kündigung wird am 5. August ausgesprochen und zugestellt. Dann ist der 6. August der erste Tag der Kündigungsfrist.

Beginn Kündigungsfrist berechnen: 4 Beispiele

Hier sind einige Beispiele, wie Sie den Beginn der Kündigungsfrist berechnen können:

  • Beginn Kündigungsfrist berechnen: Beispiel 1

    Sie werden von Ihrem Chef in sein Büro zitiert. Dort überreicht er Ihnen persönlich die schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beginnt somit ab dem nächsten Tag.

  • Beginn Kündigungsfrist berechnen: Beispiel 2

    Das Unternehmen verschickt die Kündigung schriftlich am 10. April. Das ist ein Mittwoch. Am Donnerstagvormittag wird das Kündigungsschreiben zugestellt und landet in Ihrem Briefkasten. Sie haben den ganzen Tag Zeit, diesen zu leeren. Dadurch gilt die Kündigung am Donnerstag als zugestellt – unabhängig davon, ob Sie das Dokument wirklich gelesen haben oder nicht.

  • Beginn Kündigungsfrist berechnen: Beispiel 3

    Der Chef wirft die Kündigung persönlich in Ihren Briefkasten. Das tut er am 15. Februar – einem Samstagabend – um 22.00 Uhr. Sie gehen nicht davon aus, zu dieser Zeit noch Post zu erhalten. Man kann von Ihnen nicht erwarten, den Briefkasten zu kontrollieren. Die Kündigung gilt somit erst am Montag, den 17. Februar, als zugestellt.

  • Beginn Kündigungsfrist berechnen: Beispiel 4

    Der Briefträger verspätet sich und wirft die Kündigung erst am Dienstagabend um 20.30 Uhr in Ihren Postkasten. Zu dieser Uhrzeit kann niemand von Ihnen verlangen, noch einmal nach der Post zu schauen. Die Kündigung gilt damit erst am Mittwoch als zugestellt.

Berechnung Kündigungsfrist: Beispiel

Wann endet das Arbeitsverhältnis genau? Dabei kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten und Missverständnissen. Grundsätzlich ist es nicht ganz unwichtig, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen wird. Die Dauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann sich dadurch spürbar verlängern oder verkürzen. Außerdem haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen, sollte der Arbeitgeber die Kündigungsfrist falsch berechnet haben. Hier sind einige Beispiele für die Berechnung der Kündigungsfrist:

  • Berechnung Kündigungsfrist Beispiel 1

    Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber am 1. Juni eine Kündigung. Ihr Arbeitsverhältnis besteht zu diesem Zeitpunkt noch keine zwei Jahre. Somit gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Unter Berücksichtigung der vierwöchigen Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis am 30. Juni.

  • Berechnung Kündigungsfrist Beispiel 2

    Sie erhalten das Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber am 6. November. Ihr Arbeitsverhältnis besteht mehr als zwei Jahre. Der Arbeitgeber kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ende eines Kalendermonats kündigen, aber nicht mehr bis zum 15. eines Monats. Weil in diesem Fall der November schon angebrochen ist, ist der mögliche Kündigungstermin der 31. Dezember 2019. Der Zeitraum zwischen Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist somit einen ganzen Monat länger. Das wäre im Übrigen auch dann der Fall gewesen, wenn die Kündigung schon am 1. November zugestellt worden wäre. Die Kündigungsfrist beginnt erst am Tag danach, der Kündigungstermin wäre dann ebenfalls der 31. Dezember gewesen.

  • Berechnung Kündigungsfrist Beispiel 3

    Sie erhalten die Kündigung am 12. Oktober. Das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber besteht schon mehr als fünf Jahre. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. In diesem Fall endet die Kündigungsfrist am 31. Dezember.

  • Berechnung Kündigungsfrist Beispiel 4

    Sie erhalten die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber am 7. März. Ihr Arbeitsverhältnis dauert schon mehr als acht Jahre, so dass die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats beträgt. Dadurch endet die Kündigungsfrist in diesem Fall erst am 30. Juni.

Warum gibt es Kündigungsfristen überhaupt?

Warum gibt es gesetzliche Kündigungsfristen Arbeitnehmer ArbeitgeberKündigungsfristen sind nichts Selbstverständliches. In den USA etwa sind unsere großzügigen Regelungen weitgehend unbekannt. Es gilt das Prinzip Hire-and-fire, Arbeitnehmer können jederzeit vor die Tür gesetzt werden – oder selbst von einem Tag auf den anderen wechseln. In Deutschland gelten Kündigungsfristen dem Arbeitnehmerschutz. Der Beschäftigte soll vor Arbeitslosigkeit ein Stück weit abgesichert werden. Vor allem vergrößern Kündigungsfristen seine Planungssicherheit. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das einem Arbeitnehmer kündigen will, die jeweiligen Kündigungsfristen einhalten. Umgekehrt gilt das auch. Die Kündigungsfristen sind aber keineswegs immer einheitlich. Es gibt für beide Seiten einiges zu beachten. Die Kündigungsfrist bezeichnet dabei den Zeitraum zwischen dem Aussprechen bzw. Zustellen der Kündigung und dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses. In der Realität liegen mehrere Wochen dazwischen. Der offensichtliche Vorteil aus Arbeitnehmersicht: Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt und haben Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen – indem sie zum Beispiel die Suche nach einem neuen Job starten. Arbeitgeber wiederum können die Zeit nutzen, um Ausschau nach einem Nachfolger zu halten. Währenddessen steht Ihnen die Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung.

Kündigungsfristen Arbeitnehmer: 6 Dinge, die Sie noch erledigen sollten

Bevor Sie das Unternehmen endgültig verlassen, sollten Sie klar Schiff machen. Kündigung vorbereiten – das sind die wichtigsten Etappen:

  • To-do-Liste

    Was sind Ihre wichtigsten Projekte? Was müssen Sie unbedingt noch abarbeiten? Mit wem ein Gespräch führen? Erstellen sie eine Liste, auf der Sie alle Projekte und Aufgaben notieren, an denen Sie gegenwärtig arbeiten. Diese Liste arbeiten Sie konsequent ab. So kann Ihnen niemand nachsagen, sich nicht bis zum Schluss für die Firma engagiert zu haben.

  • übergabe

    Wenn Sie eine blitzsaubere Übergabe hinlegen, werden Sie in guter Erinnerung bleiben. Das könnte Ihnen später noch von Nutzen sein. In erster Linie aber ist es einfach nur anständig. Erstellen Sie also gut sortierte Übergabeprotokolle für Ihren Nachfolger. Wenn dieser schon feststeht, können Sie ihn direkt einarbeiten.

  • Ordnung

    Räumen Sie Ihre Sachen aus dem Schrank. Alte Unterlagen, Bilder, Dokumente, Nippes. Auch auf Ihrem Rechner sollten Sie vor Ihrem Abschied Ordnung schaffen. Dateien, die Sie nicht mehr brauchen, löschen sie. Und vergessen Sie nicht, Ihre eigenen Dateien abzuspeichern und mitzunehmen oder in die Cloud zu transferieren – zum Beispiel Fotos.

  • Netzwerk

    Vielleicht kommt bei Ihnen in den letzten Wochen Wehmut auf. So viele nette Menschen, die Sie nun nicht mehr so oft sehen werden. Sie sollten aber auch pragmatisch denken. Je mehr Kontakte in Ihrem Netzwerk, desto hilfreicher für Sie. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich mit Ihren Noch-Kollegen zu vernetzen – wenn Sie es nicht schon sind. Das ist heute dank sozialer Medien ganz einfach. Einfach Kontaktanfrage via Xing, Linkedin oder Facebook schicken – oder der jeweiligen Person auf Twitter, Instagram oder Snapchat folgen. Für alle, die weniger Social-Media-affin sind, tut es der gute alte Nummerntausch. Klar ist auch: Sie müssen sich nicht mit JEDEM vernetzen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Verbindung zu toxischen Menschen endgültig zu kappen!

  • Arbeitszeugnis

    Arbeitszeugnisse sind für Ihren weiteren Werdegang nicht unerheblich. Zukünftige Unternehmen werden einen genauen Blick darauf werfen, bevor sie Sie einstellen. Vereinbaren Sie daher am besten ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, in dem Sie alle offenen Fragen klären und sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Bei der Gelegenheit bitten Sie ihn auch um ein Arbeitszeugnis. Wenn Sie einen guten Draht haben, können sie ihm auch anbieten, das Zeugnis selbst zu formulieren.

  • Abschied

    Abschied ist schwer. Aber er kann auch ganz nett sein. Nämlich dann, wenn Sie alle Kollegen noch einmal zu einem kleinen Umtrunk in geselliger Runde einladen. Planen Sie den Abschiedsveranstaltung ruhig bis ins Detail – und legen Sie sie auf einen Tag, an dem möglichst viele Kollegen anwesend sind.

Kündigungsfrist einhalten: Kündigungsschreiben zum Download

Ein kostenloses Kündigungsschreiben als Word-Vorlage können Sie hier herunterladen. Ein kostenloses Kündigungsschreiben als PDF-Vorlage können Sie hier herunterladen.

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