Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument. Es kann im Einzelfall über Wohl und Wehe der gesamten Berufslaufbahn entscheiden. Daran ändert auch nichts, dass ein Arbeitszeugnis per Gesetz wohlwollend sein MUSS. Es gibt Formulierungen, die nur oberflächlich gut klingen. Nicht alle Codes sind jedem Arbeitnehmer bekannt. Aber auch für Unternehmer können Arbeitszeugnisse brisant sein – zum Beispiel dann, wenn sie sich nebenbei als Sugardaddys austoben…
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Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein – darum liest sich so gut wie jedes Zeugnis auf den ersten Blick ganz gut. Wer aber mit geschärftem Blick darauf schaut, kann oft die eine oder andere Verstimmung herauslesen. Dabei wollen wir Ihnen helfen. Denn: All Ihre Arbeitszeugnisse werden Sie über Ihr gesamtes Berufsleben hinweg begleiten. Jede neue Bewerbung bringt Ihre Zeugnisse abermals ans Licht. Auch sind Arbeitszeugnisse bei Personalverantwortlichen überaus beliebt. Es lässt sich eine Menge aus ihnen herauslesen. Mitunter bilden Arbeitszeugnisse auch ein Kontrastprogramm zu den – durch die Bank – überschwänglichen Bewerbungsschreiben. Denn das Arbeitszeugnis stammt – in den meisten Fällen jedenfalls – aus der Feder eines Dritten. Es ist also unabhängig. Auf diese 5 Aspekte achten Personalmanager in einem Arbeitszeugnis am meisten:
Ein Arbeitszeugnis ist einem Schulzeugnis gar nicht so unähnlich. Denn auch Arbeitszeugnisse enthalten Noten. Nur werden diese besser versteckt. Beispielsweise deuten Begriffe wie stets, zur vollsten Zufriedenheit oder zur vollen Zufriedenheit auf gute Noten hin. Wenn Sie dagegen das Wörtchen bemüht in Ihrem Arbeitszeugnis ausfindig machen, sollten Sie hellhörig werden. Es bedeutet meist nichts Gutes. Arbeitszeugnis Bewertung – so erkennen Sie Ihre Note im Arbeitszeugnis: Sie/er erfüllte ihre/seine Aufgaben…
Ein Arbeitszeugnis zu entschlüsseln ist tricky: Manchmal sind es nur sprachliche Feinheiten, die ein erstklassiges Papier von einer Demütigung unterscheiden. Hier haben wir die wichtigsten Codes im Arbeitspapier für Sie zusammengetragen:
Die meisten der oben genannten Formulierungen bekommen Sie nur zur Gesicht, wenn Ihnen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden Sie Geheimcodes in der Regel nicht entdecken. Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Das qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält wesentlich mehr Informationen und eine Beurteilung des Arbeitnehmers. Seine Bedeutung entspricht einem Schulzeugnis. Eine gute Note im Arbeitszeugnis erleichtert die künftige Jobsuche, eine schlechte Note erschwert sie. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst zwingend diese Inhalte:
Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis besteht zusammengefasst darin:
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Sollte der Arbeitgeber Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verweigern, können Sie ihn vor dem Arbeitsgericht verklagen. Es gibt aber Ausnahmen: Arbeitnehmer, die nur wenige Tage oder Wochen beschäftigt waren, haben unter Umständen keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch eine Kündigung in der Probezeit wirft die Frage auf, ob ein Anspruch besteht. Oft muss sie von Gerichten geklärt werden.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis in Händen halten, kommen Sie sicher nicht auf die Idee, der Personaler hätte Ihnen gegenüber Vorbehalte. Das ist aber gut möglich. Denn die Geheimcodes und versteckten Chiffren, die in Zeugnissen lauern, lesen sich oberflächlich gar nicht so übel. Es gibt viele solcher Geheimbotschaften, die Unternehmen vor einem Kandidaten warnen sollen (siehe auch dieses PDF). Tipp für Arbeitnehmer: Achten Sie darauf, ob eine Aussage doppeldeutig sein kann. Einige Beispiele:
Kennen Sie schon diese Formulierungen im Arbeitszeugnis? Karrieresprung sagt Ihnen, was sie in Wahrheit bedeuten:
Vorweg: Nicht jede unglückliche Formulierung entspringt der Boshaftigkeit Ihres Arbeitgebers. Manchmal ist es reiner Zufall oder es stecken Schusseligkeit oder Eile dahinter. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, wenn Sie das Gefühl haben, dass ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. In manchen Fällen aber steckt pure Absicht hinter einer bösen Botschaft. Wenn der Chef dem alten Mitarbeiter partout noch einen Knüppel zwischen die Beine werfen und ihm per Arbeitszeugnis nachträglich einen verbalen Hieb verpassen will. Deshalb hier noch ein paar Hinweise, wie Sie Codes im Arbeitszeugnis durchschauen können:
Was erwarten Sie von einem Art Director? Kreativität und Teamfähigkeit natürlich. Und von einem Controller? Akkuratesse und Sorgfalt sind sicher nicht ganz unwichtig. Wenn diese entscheidenden Bewertungen im Arbeitszeugnis fehlen, könnte Absicht dahinterstecken. Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter kein gutes Zeugnis gönnt, lässt die Aussagen zur entscheidenden Qualifikation einfach weg. Darum: Wichtig ist nicht nur, was im Zeugnis steht, sondern auch, was fehlt!
Das geht in eine ähnliche Richtung wie Punkt 1. Wenn Sie ein Arbeitgeber zum Beispiel im Arbeitszeugnis überschwänglich für Ihren „sparsamen Umgang mit Büromitteln“ lobt, werden Sie dann nicht trotzdem misstrauisch? Was oberflächlich wie ein Lob klingt, kann in Wahrheit eine subtile Spitze sein. Nach dem Motto: Sonst ganz ok, aber bei der eigentlichen Arbeit nicht zu gebrauchen.
Eine negative Formulierung im Arbeitszeugnis sollte Sie prinzipiell stutzig machen. Dazu zählen Begriffe wie „kein“, „nicht“, „fast“, die eine Formulierung nur scheinbar ins Positive drehen. Beispiel: „Sein Arbeitseinsatz ließ nicht zu wünschen übrig.“ Warum betont man etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte? Falls der Arbeitseinsatz wirklich tadellos war, dann kann man es weglassen. So aber klingt es irgendwie zweideutig.
Ihre Gesamtleistung auf eine Formel bringen – genau das bewerkstelligt die Abschlussformel im Arbeitszeugnis. Meist sind es nur zwei oder drei Sätze, die ganz am Ende des Arbeitszeugnisses stehen. Doch sie sind dominant – und können alles andere mühelos überdecken. Die Abschlussformel kann das zuvor Geschriebene entweder bestätigen und betonen – oder aber mit einem Federstrich widerlegen. Und wichtig: Die Abschlussformel ist – laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts – freiwillig. Der Arbeitgeber hat es also in der Hand, dem Arbeitnehmer einen Stolperstein in den weiteren Berufsweg zu legen oder ihm Brücken zu bauen. Fehlt die Abschlussformel im Arbeitszeugnis, kann dies als negatives Zeichen interpretiert werden. Denn was spricht schon dagegen, jemandem für die Mitarbeit zu danken und ihm weiterhin alles Gute zu wünschen? Hier zwei Beispiele:
Frau Rademacher verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und bedanken und für ihre stets guten und überaus engagierten Leistungen. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Frau Rademacher verlässt unser Unternehmen in beiderseitigem Einverständnis zum 31.12.2017. Wir bedauern dies und bedanken uns gleichzeitig für ihre Mitarbeit. Weiterhin wünschen wir privat und beruflich viel Erfolg.
Der Unterschied liegt im Detail, und ist doch frappierend. Bei Version 1 handelt es sich um gute Wünsche, die offenbar auch so gemeint sind. Version 2 klingt nett, ist es aber nicht.
Die Abschlussformel ist im Arbeitszeugnis meist ähnlich aufgebaut und gegliedert. Sie besteht aus diesen vier Teilen:
Steht im Arbeitszeugnis Auf eigenen Wunsch…, dann hat der Mitarbeiter selbst die Trennung veranlasst (zum Beispiel durch ein eigenes Kündigungsschreiben). In gegenseitigem Einverständnis deutet auf eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hin.
Das Unternehmen bedankt sich im Arbeitszeugnis in der Regel für die Zusammenarbeit und die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers. Fällt der Dank sehr positiv aus, ist das ein gutes Zeichen. Fehlt ein Dankeschön komplett, ist das ein schlechtes.
Auch ein Ausdruck des Bedauerns gehört in ein gutes Arbeitszeugnis. Kein Unternehmen lässt einen wertvollen und verdienten Mitarbeiter einfach so ziehen. Beinhaltet das Arbeitszeungis gar kein Zeichen des Bedauerns, scheint er wohl auch keine so überragende Kraft – und vielleicht nicht mal sonderlich beliebt – gewesen zu sein.
Gute Wünsche mit auf den weiteren Berufs- und Lebensweg geben – auch das gehört meist dazu. Fehlen jegliche Wünsche im Arbeitszeugnis, ist das nicht so gut. Aber: Grundsätzlich auf die Formulierung achten!
Eine Abschlussformel könnte zum Beispiel so aussehen: Herr Körbel verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum XX.XX.XXXX (Datum). Seine Entscheidung bedauern wir sehr. Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auch für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Eine Abschlussformel, mit der Herr Köbel sicherlich gut leben kann. Die Formulierung ist durch und durch positiv. Das ist nicht immer so. Kleine Feinheiten können darüber entscheiden, wie eine Abschlussformel – und damit das gesamte Arbeitszeugnis – wahrgenommen wird. Zum Beispiel diese:
Nicht jeder positiv besetzte Begriff ist positiv gemeint. Ein gutes Beispiel: Wir wünschen ihm oder ihr viel Glück. Glück ist etwas, das vor allem Menschen brauchen, denen die nötigen Kompetenzen fehlen. Nach dem Motto: Ohne Glück wird er oder sie es schwer haben. Darauf achten!
Auch hier sind es wieder die klitzekleinen Nuancen, die einem Zeugnis einen anderen Dreh geben. Beispiel: Wir wünschen weiterhin viel Erfolg… und Weiterhin wünschen wir viel Erfolg… Der gleiche Satz, die gleichen Vokabelen, nur geringfügig umgestellt – und schon ergibt sich eine ganz andere Bedeutung. Variante 1 legt nahe, dass der Mitarbeiter gute Leistungen gebracht hat und dies auch weiterhin tun wird. Variante 2 dagegen, dass es zum Erfolg bislang noch nicht gereicht hat.
Das ist der wohl wichtigste Parameter, den Unternehmen ändern können. Er gibt den Ausschlag darüber, ob ein Arbeitszeugnis mittelmäßig, gut oder sehr gut ausfällt. Begriffe wie sehr, besonders, groß, stets oder immer werten das Zeugnis auf – genauso wie engagiert, motiviert oder erfolgreich.
Wenig verwunderlich: Die Geheimbotschaften und versteckten Codes in Arbeitszeugnissen sorgen regelmäßig für handfesten Streit – auch vor Gericht. Denn: Arbeitnehmer können sich gegen Negativurteile wehren – diese sind verboten. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn das Fehlverhalten zweifelsfrei erwiesen ist – Diebstahl im Büro oder Untreue zum Beispiel – darf dies im Arbeitszeugnis Erwähnung finden. Mehr noch, es MUSS sogar im Zeugnis vorkommen – auch in Gestalt harter Formulierungen. Wenn nämlich der künftige Arbeitgeber darüber getäuscht wird, einen Betrüger einzustellen und deshalb zu Schaden kommt, kann er vom alten Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Bedeutet: Ein Unternehmen, das weitreichende Leistungsmängel eines ehemaligen Beschäftigten verschweigt, macht sich regresspflichtig.
In punkto Arbeitsrecht sollten Sie diese Urteile beachten:
Versteckte Hinweise im Arbeitszeugnis sind nicht zulässig. Im konkreten Fall stand dieser Satz im Zeugnis: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von XY hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“ Das Arbeitsgericht Herford ließ die Passage streichen (2 Ca 1502/08). Sie suggeriert nämlich, dass der betroffene Arbeitnehmer in Wahrheit keineswegs so gut war wie sein Arbeitszeugnis.
In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Hamm behandelte (LAG Hamm, 27.7.2016, Az 4 Ta 118/16), gab es Streit über die äußere Form des Arbeitszeugnisses. Der Geschäftsführer hatte das Zeugnis keineswegs in seiner Sonntagsschrift unterschrieben – die Unterschrift war extrem krakelig und kippte von links oben nach rechts unten. Das ist laut LAG Hamm unzulässig. Zum Einen müsse die Unterschrift derjenigen ähneln, mit der der Geschäftsführer auch wichtige betriebliche Unterlagen abzeichnet. Zum Anderen könnte eine abfallende Unterschrift – eine, die nicht parallel zum Zeugnistext verläuft – darauf hindeuten, dass man mit dem Arbeitnehmer unzufrieden gewesen sei.
Wichtiges Detail: Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber begründen, für ein gutes oder sehr gutes gilt die Beweisumkehr – hier muss der Arbeitnehmer die Beweise auf den Tisch legen (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13). Im entsprechenden Fall ging es vor dem Arbeitsgericht Berlin darum, dass die Klägerin ein gutes Zeugnis verlangte – weil mittlerweile 86,6 Prozent aller Arbeitszeugnisse „gut“ oder „sehr gut“ seien. Erfolg hatte sie damit vor Gericht aber nicht.
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein. Darunter fallen aber keine Selbstverständlichkeiten – zum Beispiel der sichere Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm Word. Wer derartige Banalitäten betont, sorgt subtil dafür, dass doch ein schlechter Eindruck hängenbleibt. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ta 325/10) kassierte zum Beispiel diese Formulierung ein: „Die Zusammenarbeit mit Mandanten und Vorgesetzten war einwandfrei.“ Wie wirkt der Satz auf Sie? Die Richter meinen, er unterstelle mangelnde Teamfähigkeit.
Die (automatische) Silbentrennung ist im Arbeitszeugnis hingegen zulässig. Eine Verwaltungsangestellte hatte geklagt. Sie meinte, als Sekretärin müsse die die fehlerfreie Erstellung von Texten garantieren – einwandfreies Schrriftbild inklusive. Die Silbentrennung würde dem zuwiderlaufen. Die Klage wurde abgelehnt. Für Arbeitnehmer heißt das: Sie dürfen die automatische Silbentrennungsfunktion guten Gewissens einsetzen, wenn Sie ein Arbeitszeugnis erstellen.
Einen skurrilen Fall verhandelte das Landesarbeitsgericht Hamm im Sommer 2019. Ein Unternehmer aus Bochum hatte 2017 eine 35-jährige Frau eingestellt – offiziell als Haushaltshilfe, in Wahrheit bezahlte er sie pauschal für Sex. Mit der dreifachen Mutter verabredete er, dass sie ihn jede Woche zweimal zwecks einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zuhause besuche. Wenig später schlossen beide Seiten einen offiziellen Arbeitsvertrag, nach dem die Frau als teilzeitbeschäftigte Hauswirtschafterin engagiert wurde. Eine monatliche Bruttovergütung von 460 Euro wurde genauso vereinbart wie ein Urlaubsanspruch von jährlich 25 Tagen. Insgesamt habe der Mann der Frau nach eigenen Angaben in Form von Barzahlungen und Zuschüssen sogar über 20.000 Euro gezahlt. Weil sich aber die erotischen Erwartungen des Mannes offenbar nicht erfüllten, kündigte er der Frau am 28. Februar 2018 und stellte sie frei. Daraufhin klagte sie vor dem Arbeitsgericht Bochum auf Zahlung des letzten monatlichen Arbeitsentgelts. Letztlich ohne Erfolg, da der Arbeitsvertrag nach Auffasung der Richter ein bloßes Scheingeschäft war. Aber: Auch Prostitution könne, so das Gericht, im Rahmen eines Arbeitsvertrags ausgeübt werden. Der Mann wurde daher zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergebe sich aus §§ 109, 6 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
So könnte ein Arbeitszeugnis formuliert sein: „Herr Hammer, geboren am XX.XX.XXXX, war vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX als Senior Controller in unserem Hause tätig. Die Fantasia AG ist ein Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, das seit 1992 besteht und über 350 Mitarbeiter beschäftigt. Zu Herrn Hammers Aufgaben gehörten unter anderem:
Herr Hammer verfügt über ausgezeichnete und fundierte Fachkenntnisse, die er stets erfolgreich in die Praxis umsetzte und an seine Mitarbeiter weitergab. Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Herr Hammer erzielte hervorragende Arbeitsergebnisse und legte ein außergewöhnliches Engagement an den Tag. Während seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen hat sich Herr Hammer kontinuierlich weitergebildet. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr Hammer hat seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt. Herr Hammer verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihm eine exzellente Fachkraft und einen geschätzten Kollegen zu verlieren und danken ihm für die stets vorbildliche Mitarbeit. Wir wünschen Herrn Hammer für seine persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“ Hier können Sie das Arbeitszeugnis als WORD-Dokument herunterladen. Hier können Sie das Arbeitszeugnis als PDF herunterladen.